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Verfasst am: 05.07.05, 08:55 Titel: Streitwert bei Versteigerung und Mandatsbeendigung
Hallo,
ich hätte mal zwei Fragen:
1. Bei einem Haus mit Grundstück das versteigert werden soll,richtet sich da der Streitwert von dem der Anwalt seine Gebühren berechnet nach dem Wert Gutachten oder nach dem Versteigerungserlös?
2.Wenn ich bezüglich der Versteigerung eine Frage habe, und danach die gebühren für diese beratung bezahle,kann dann das mandat als beendet angesehen werden oder erstreckt es sich stillschweigend über die ganze Versteigerung?
handelt es sich um eine Zwangsversteigerung? Und wen hat der Anwalt vertreten? Einen Gläubiger, der die Zwangsversteigerung beantragt hat? In diesem Fall berechnen sich die Gebühren des Anwalts nicht nach dem Wert des Grundstücks sondern nach dem Wert des Anspruchs gegen den Schuldner (inkl. Zinsen pp.).
Die Frage der Beendigung eines Mandats richtet sich ausschließlich danach, womit sie den Anwalt beauftragt haben. Auftrag=Beratung? Dann nach Beratung finito, es sei denn Sie gehen erneut auf den Anwalt zu, um ergänzende Infos oder eine Vertretung in Auftrag geben zu wollen.
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