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Hallo
Ich bin neu hier im Forum und weis nicht ob das nun das richtige Unterforum ist.
In der Heutigenzeit braucht man immer öfter mal einen Mietwagen besonders
wen man etwas Größeres transportieren muss.
In der Regel sind die Mietwagen mit einer Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung versichert.
Nun kann es mal vorkommen das von einem Mieter etwas an dem Wagen beschädigt wirt.
Selbstverständlich muss er dann den Schaden bezahlen ( oder die Selbstbeteiligung ).
Wen der Mieter nun feststellt das von der Vermietung mehr als nur das Beschädigte in Rechnung gestellt wirt zum Beispiel :
An einem Außenspiegel wird die Abdeckung verloren, die Vermietung läst aber den ganzen
Spiegel ersetzen.
Was sollte er nun tun , bzw. kann er vom Vermieter den beschädigten Spiegel verlangen ?
Gruß Andreas Wehrle
hm, er sollte sich erstmal erkundigen, ob die abdeckung des spiegels überhaupt einzeln über den fahrzeug-hersteller erhältlich ist.
es ist leider oft so, daß bestimmte bauteile nur komplett vertrieben werden. so z.b. scheinwerfer, die es nur komplett "als ein teil" gibt, obwohl nur das glas beschädigt ist. ähnlich ist es häufig auch bei spiegeln. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
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