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Fabio
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.11.2004
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 16.03.07, 15:23    Titel: Artikel im Abo Antworten mit Zitat

Kann man artikel anbieten die man in bestimten abständen als abo zugeschickt bekommt.

Beispiel: Firma X bietet Handsalbe etc an. Man schliest ein abo das 14-tätig ein Versand stattfindet. Die Firma X sendet also alle 14 Tage einem Kunden die Produkte zu nachdem er per Lastschriftverfahren das Geld eingezogen. Als Produktebschreibung steht dass es sich in der Lieferung immer um unterschiedliche Produkte geht "um abwechslung" zu schaffen. Kündigung ederzeit möglich 2 wochen im voraus (schtriftlich per eMail oder Post)

Ist sowas zulässig oder muss man die artikel im einzelnen beschrieben werden.

gibt es bestimmte regelungen wenn man ein abo anbieten will die man beachten soll? Im Internet habe ich kiene richtlinien gefunden.
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 19.03.07, 13:10    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

genau das machen Buchclubs ja.

Allerdings muss man natürlich in dem Vertrag aufpassen, dass hier keine "überraschende" Klausel gemäß BGB §305 c entsteht.

Pauschal: Ich schicke Dir, was ich will, berechne Dir, was ich für angemessen halte und Du must das Produkt nehmen! geht also nicht.

Verbunden mit einer sachgerechten Beschreibung dessen, was den Kunden erwartet und mit angemessenen Rückgabemöglichkeiten: Warum nicht?
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Fabio
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.11.2004
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 19.03.07, 16:37    Titel: Antworten mit Zitat

Karsten11 hat folgendes geschrieben::
Hallo,

genau das machen Buchclubs ja.

Allerdings muss man natürlich in dem Vertrag aufpassen, dass hier keine "überraschende" Klausel gemäß BGB §305 c entsteht.

Pauschal: Ich schicke Dir, was ich will, berechne Dir, was ich für angemessen halte und Du must das Produkt nehmen! geht also nicht.

Verbunden mit einer sachgerechten Beschreibung dessen, was den Kunden erwartet und mit angemessenen Rückgabemöglichkeiten: Warum nicht?


jetzt mal angenommen es steht in der beschreibung sowas in der art wie...

Sie abonieren ein abo für süßigkeiten.
sie erhalten somit im 14-tägigen Rhytmus ein Umschlag mit verschiedenen Süßigkeiten. Diese können z.B. in Geshcmacksrichtung und Größe variieren.

- Rückgaberecht bei ungeöffneter Packung jederzeit möglich (versandkosten auf Kosten des Käufers)
- Kündigung jederzeit 1 Woche im Voraus möglich (eMail oder Post)
- Bezahlung im voraus per Lastschriftverfahren

sowas darf man dann machen?
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 20.03.07, 19:34    Titel: Antworten mit Zitat

Liebes FDR-Mitglied,

wie Sie sicher in unserer Juriquette gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen.

Für Fragesteller bedeutet das:
Bitte helfen Sie unserem Forum, in dem Sie Ihren Beitrag so umformulieren (in Ihrem Beitrag rechts den Button "edit" anklicken), dass daraus eine allgemeine Fragestellung zur Rechtslage entsteht.

Für Antworter bedeutet das:
Die Antworter bitten wir darum, auch auf individuelle konkrete Fragestellungen nur mit relevanten Transparenzinformationen (Gesetze, Verordnungen, Urteile, Leitsätze, Informationsquellen, Links usw.) zu antworten. Diese Informationen dienen der Förderung der Rechtskunde bzw. dem allg. Rechtsverständnis.

Achten Sie bitte auf diesen Grundsatz bei jedem weiteren Posting.

Es bedankt sich für die Beachtung
Ihr FDR-Moderatorenteam

(Die Eingriffe der Moderatoren bitte ausschließlich im Forum für Mitgliederinformation u. Support kommentieren.)
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