Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Ist eine Zuwegebaulast zwingend zu erbringen oder ist es möglich das eine Baulast aus irgendwelchen zu erfindenen Gründen nicht durchgesetzt werden muss.ZB ein parallell laufendeGrunddienstbarkeit also wegerecht.Der Nachbar also durch die Grunddienstbarkeit die zu erbringende Baulast übernehmen muss . _________________ Bin Rechtlich ein neuer Mensch und freue mich über jede Antwort die der Gerechtigkeit Dient.
Im Grunde sind das nur zwei Seiten ein und derselben Sache: Die Grunddienstbarkeit dient der Regelung der nachbarschaftlichen Verhältnisse, ist also eher privater Natur. Die Baulast ist sozusagen die öffentliche Untermauerung der Grunddienstbarkeit z.B. gegenüber der Kommune, die anhand der Baulast erkennen kann, dass ein Grundstück erschlossen ist und bebaut werden kann.
Wenn es bei der Frage um die Ausübungsflächen geht, dann dürften diese wohl identisch sein.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.