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Falschaussage im Zusammenhang mit Körpererletzung

 
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hans meiserr
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Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 19.03.07, 18:29    Titel: Falschaussage im Zusammenhang mit Körpererletzung Antworten mit Zitat

Hallo miteinander hier der Fall:

Person A hat dem Geschädigten G bei einer Schlägerei auf den Kopf getreten. Die Polizei war kurz darauf anwesend und hat die Situation beruhigt. Der Geschädigte G ist nicht zur Aussage bei der Polizei erschienen. Es gibt einen Passanten P der behaupter Person A habe dem Geschädigten G sogar mehrmals auf den Kopf getreten.

Es gibt nun Zwei Personen: Person C und Person D die überlegen vor Gericht ausszusagen, dass sie nicht gesehen haben das Person A dem Geschädigten G auf den Kopf getreten hat. Obwohl sie den Vorgang eigentlich nicht im Blickfeld hatten.

Meine Fragen:
- Welche Gefahren bestehen für die Personen C und D der falschaussage überführt zu werden?

- Und wie wäre die Strafe bei dieser?
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Ashley7
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Anmeldungsdatum: 09.06.2005
Beiträge: 597
Wohnort: Offenbach

BeitragVerfasst am: 19.03.07, 18:41    Titel: Antworten mit Zitat

Falsche uneidliche Aussage:

http://dejure.org/gesetze/StGB/153.html

Meineid:

http://dejure.org/gesetze/StGB/154.html
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Gast






BeitragVerfasst am: 19.03.07, 18:48    Titel: Antworten mit Zitat

Mal am Rande... wenn ich einen Vorgang nicht imBlickfeld habe kann ich auch nicht gesehen haben, dass jemand einem anderen malträtiert. Irgendwie sehe ich da noch keine falschen Angaben...
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Ashley7
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Anmeldungsdatum: 09.06.2005
Beiträge: 597
Wohnort: Offenbach

BeitragVerfasst am: 19.03.07, 18:50    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe das so verstanden, dass die zwei den Vorfall nicht gesehen haben, aber vor Gericht aussagen wollen, dass sie ihn gesehen haben, um den Täter mitt ihrer Aussage zu entlasten, er habe NICHT getreten.
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hans meiserr
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 19.03.07, 18:56    Titel: Antworten mit Zitat

Ashley7 du liegst da richtig.
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Gast






BeitragVerfasst am: 19.03.07, 19:01    Titel: Antworten mit Zitat

Na, dann werfe ich doch einfach mal § 258 StGB zusätzlich mit mit in den Ring...
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Ashley7
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 09.06.2005
Beiträge: 597
Wohnort: Offenbach

BeitragVerfasst am: 19.03.07, 19:03    Titel: Antworten mit Zitat

Stimmt, das hatte ich ganz vergessen, kommt ja auch noch dazu... Verlegen
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BeitragVerfasst am: 19.03.07, 19:08    Titel: Antworten mit Zitat

Ashley7 hat folgendes geschrieben::
Stimmt, das hatte ich ganz vergessen, kommt ja auch noch dazu... Verlegen
NIcht so schlimm, da die Strafe dem höchsten verwirklichten Strafrahmen zu entnehmen ist, und das wären - vollkommen korrekt dargestellt - ja die benannten §§ 153, 154 StGB Winken
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hans meiserr
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 19.03.07, 19:58    Titel: Antworten mit Zitat

Ich weiss das es schon in gewisser weise eine frage zur durchführung einer straftat ist,

ich würd aber gern wissen ob vor dem gerichts termin sicher alle zeugen feststehen die vernommen werden, oder kann dann kurz davor noch einer dazukommen und sagen das war aber so und so
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Gast






BeitragVerfasst am: 19.03.07, 20:07    Titel: Antworten mit Zitat

hans meiserr hat folgendes geschrieben::
Ich weiss das es schon in gewisser weise eine frage zur durchführung einer straftat ist,
Ich weiss nun nicht wie ich das zu verstehen habe, aber eine gewisse Möglichkeit der Interpretation ist nicht auszuschließen, und deshalb wird der Thread geschlossen.

Danke für das Verständnis
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