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A ist Musiker und als solcher in besonderem Maße gefährdet, berufsunfähig zu werden (schon beispielsweise der Verlsut eines Fingers würde dazu führen). Er möchte seine Berufsunfähigkeitsversicherung als Werbungskosten absetzen. Das Finanzamt erklärt, das wären keine Werbungskosten, sondern Sonderausgaben. Wie ist das zu sehen?
Nicht alles, was das Finanzamt macht, ist immer rechtens. Siehe den Wegfall der Fahrkostenpauschale, der landet jetzt vor dem Verfassungsgericht.
Könnte man nicht so argumentieren: Das Risiko der Berufsfähigkeit beinhaltet einen privaten und einen beruflichen Anteil (Risiko eines Arbeitsunfalls) und wie bei anderen Versicherungen den beruflichen Anteil absetzen (z.B. mit 50% vernachlagt)?
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