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Eigenheimzulage bzw. die Kinderzulagen
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schallalin
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.03.2007
Beiträge: 15
Wohnort: Jena

BeitragVerfasst am: 14.03.07, 16:28    Titel: Eigenheimzulage bzw. die Kinderzulagen Antworten mit Zitat

Guten Tag,

Die Eltern E beziehen die Eigenheimzulage einschließlich Kinderzulage für die Kinder K1 und K2.

Nun ist K1 noch hauptwohnsitzlich im Wohnort W1 bei den E gemeldet, muss sich aber für das eigene Kind K3 in ein einem anderen Wohnort W2 ummelden. Die E verbieten das, da sie der Meinung sind, dass sie dann die Kinderzulage nicht mehr bekommen und gänzlich zurückzahlen müssen für K1.

Eine dazu passende Seite:

http://www.bmvbs.de/-,1566.1625/Eigenheimzulagengesetz.htm

Kann sich jetzt K1 in W2 hauptwohnsitzlich ummelden oder haben die E Recht?


Zuletzt bearbeitet von schallalin am 14.03.07, 17:50, insgesamt 3-mal bearbeitet
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Gast






BeitragVerfasst am: 14.03.07, 17:21    Titel: Antworten mit Zitat

Liebes FDR-Mitglied,

wie Sie sicher in unserer Juriquette gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Bitte helfen Sie unserem Forum, in dem Sie Ihren Beitrag so umformulieren (in Ihrem Beitrag rechts den Button "edit" anklicken), dass daraus eine allgemeine Fragestellung zur Rechtslage entsteht.

Achten Sie bitte auf diesen Grundsatz bei jedem weiteren Posting.

Die Antworter bitten wir darum, auch auf individuelle konkrete Fragestellungen nur mit relevanten Transparenzinformationen (Gesetze, Verordnungen, Urteile, Leitsätze, Informationsquellen, Links usw.) zu antworten. Diese Informationen dienen der Förderung der Rechtskunde bzw. dem allg. Rechtsverständnis.

Es bedankt sich für die Beachtung
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(Die Eingriffe der Moderatoren bitte ausschließlich im Forum für Mitgliederinformation u. Support kommentieren.)
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Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 14.03.07, 17:26    Titel: Antworten mit Zitat

und vom Petz verschoben ins Steuerrecht........
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oerdiz
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Anmeldungsdatum: 21.08.2005
Beiträge: 1568

BeitragVerfasst am: 14.03.07, 20:30    Titel: Antworten mit Zitat

Es steht doch bereits in dem eigens von Ihnen verlinkten Beitrag drin.

§ 9 (5) Satz 2 Eigenheimzulagengesetz benennt es deutlich, es reicht aus, wenn das Kind zu Haushalt gehört oder gehört hat.

Oder auch hier im BMF Anwendungsschreiben ab Randziffer 61

Voraussetzung ist aber immer, dass es Kindergeld für das Kind gibt.
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schallalin
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.03.2007
Beiträge: 15
Wohnort: Jena

BeitragVerfasst am: 14.03.07, 20:54    Titel: Antworten mit Zitat

Eben das hat ja K1 auch immer versucht, den E zu erklären, welche aber sich dafür nicht interessiert haben und sich an ihrer Meinung festhielten.

Problematisch an dieser Stelle scheint aber zu sein, dass die K1 seit September 2006 kein Kindergeld mehr für sich bekommt, sondern nur noch das Kindergeld und Erziehungsgeld für das eigene K3. Die E jedoch für dieses Jahr die Kinderzulage erhalten haben. Wenn K1 jedoch nicht beurlaubt wäre von Ihrem Studium, sie wieder Bafög erhalten würde. Ist dies gleichzusetzen mit solchen Förderungen?

Wenn ja,

Reicht es theoretisch für die Kinderzulage aus, wenn die K1 im Oktober 2007 wieder Bafög bekommt? Denn die Rede ist ja nur von einem Monat Kindergeld (bwz. Unterstützung, die dem gleichzusetzen ist) im laufenden Kalenderjahr.
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oerdiz
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Anmeldungsdatum: 21.08.2005
Beiträge: 1568

BeitragVerfasst am: 14.03.07, 22:27    Titel: Antworten mit Zitat

Die Sache wird ja immer undurchsichtiger. Zumindest muss man einmal im Kalenderjahr Kindergeld für ein Kind bekommen haben, damit einem die Kinderzulage weiter zusteht.
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Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 2519

BeitragVerfasst am: 15.03.07, 07:24    Titel: Antworten mit Zitat

oerdiz hat folgendes geschrieben::
Zumindest muss man einmal im Kalenderjahr Kindergeld für ein Kind bekommen haben....

Kinderfreibetrag reicht völlig aus, § 9 Abs. 5 EigZulG

Gruß
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schallalin
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Anmeldungsdatum: 14.03.2007
Beiträge: 15
Wohnort: Jena

BeitragVerfasst am: 15.03.07, 08:57    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Tag,

die K1 hat es ihren E nun versucht zu erklären, dass sie sich in W2 ummelden darf. Dabei denken jetzt aber die E, dass sie den Kinderfreibetrag ein Leben lang erhalten. Sie wollen sich nicht weiter erkundigen Mit den Augen rollen Mit den Augen rollen Mit den Augen rollen

Was sind die Voraussetzungen für den Kinderfreibetrag, Ausnahme Kindergeld?
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schallalin
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Anmeldungsdatum: 14.03.2007
Beiträge: 15
Wohnort: Jena

BeitragVerfasst am: 15.03.07, 08:59    Titel: Antworten mit Zitat

Der K1 ist übrigens ein Fehler passiert, sie war die ganze Zeit schon im April und ging davon aus, dass die E die Eigenheimzulage bereits erhalten haben, da die E sich immer so ausdrückten. Natürlich wird das heute bzw. in laufe der Tagen erst ersichtlich werden.

Die E haben jedoch für dieses Jahr fortan den Kinderfreibetrag für die K1 erhalten...
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Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 2519

BeitragVerfasst am: 15.03.07, 10:21    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Der K1 ist übrigens ein Fehler passiert, sie war die ganze Zeit schon im April

Was heißt denn das ?
Ach so.. weil EHZ-Auszahlung am 15.3. , oder wie ?

Zitat:
Was sind die Voraussetzungen für den Kinderfreibetrag, Ausnahme Kindergeld?

Einfach mal hier! nachlesen!
(Sorry, wenn ich öfters mit Broschüren, anstatt Gesetzestexten, komme; aber die sind für einen Laien einfacher zu verstehen, denk ich!)
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schallalin
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Anmeldungsdatum: 14.03.2007
Beiträge: 15
Wohnort: Jena

BeitragVerfasst am: 15.03.07, 11:18    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, die Zulage wird immer erst zum 15.3 des Jahres gezahlt Smilie

Ich komme mit Broschüren weitaus besser klar als mit Gesetzestexten, Dankeschön.
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Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 2519

BeitragVerfasst am: 15.03.07, 12:20    Titel: Antworten mit Zitat

@schallalin

Um das Ganze jetzt mal abzukürzen:
Legen Sie mal bitte dar, was das Kind K1 z.Z. macht, wann es geboren ist und wie die Planung bzgl. Tätigkeit/Ausbildung etc etc für das Jahr 2007 ist!
Ansonsten wird das mit dem Thread m.E. nichts mehr!
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schallalin
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Anmeldungsdatum: 14.03.2007
Beiträge: 15
Wohnort: Jena

BeitragVerfasst am: 15.03.07, 12:31    Titel: Antworten mit Zitat

K1 ist am 03.12.1985 geboren und somit 21 Jahre alt. Zur Zeit ist sie beurlaubte Studentin wegen Erziehungszeit, da sie im Oktober 2006 entbunden hat. K1 hat aber vor, das Studium abzubrechen um dieses Jahr noch eine Ausbildung zu beginnen.

Aufgrund des eigenen Kindes bekommt sie seit September 2006 kein eigenes Kindergeld mehr (Kindergeld schließt Kinderfreibetrag ja leider aus). Und es scheint, als bräuchte das Kindergeld auch nie wieder beantragt werden.
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Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 2519

BeitragVerfasst am: 15.03.07, 12:41    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
dieses Jahr noch eine Ausbildung zu beginnen.

Na also, sollte das wirklich so eintreffen besteht Anspruch auf Kindergeld/-freibetrag und somit auf die Kinderzulage!
Wo das Kind K1 sich nun aufhält/gemeldet ist, ist steuerlich absolut uninteressant/irrelavant (vorausgesetzt natürlich, dass das Kind bei Beginn der EHZ zum Haushalt der Eltern gehörte).
Da Änderungen bzgl. der Höhe natürlich umgehend an das Finanzamt zu melden sind, wäre es wohl erforderlich nun dem FA eine Mittelung zukommen zu lassen, dass z.Z. kein Anspruch auf Kinderzulage für K1 besteht!
Sollte sich das mit der Ausbildung bewahrheiten wird die Kinderzulage natürlich nachträglich dennoch ausgezahlt!
Aber, wie oerdiz richtigerweise schrieb, ist ein nachträglicher Auszug des Kindes absolut egal!

Zitat:
K1 ist am 03.12.1985 geboren und somit 21 Jahre alt....Die E verbieten den Umzug

Mit 21 lässt man sich noch sowas verbieten..?!
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schallalin
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Anmeldungsdatum: 14.03.2007
Beiträge: 15
Wohnort: Jena

BeitragVerfasst am: 15.03.07, 12:45    Titel: Antworten mit Zitat

was heißt verbieten. die E haben nicht viel Geld und K1 hat ein schlechtes Gewissen den E gegenüber. Sie machen ja jetzt die K1 auch für die dadurch angeblich entstehenden Schulden verantwortlich...

Der K1 wurde jedoch von der Familienkasse gesagt, dass der Anspruch auf Kindergeld entgültig erloschen ist.
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