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frentmeister Interessierter
Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 11
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Verfasst am: 19.03.07, 18:18 Titel: Frage bezüglich Beschwerde an das Finanzamt wegen Bearbeiter |
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Folgendes Problem:
Bearbeiter, zieht Fallbearbeitung in die Länge trotz vorhandener Unterlagen.
Gefahrene Strecke trotz Vorlage der Unterlagen werden angezweifelt!
Gibt es beim Finanzamt ein Beschwerdemanagement?
Kann jemand einen Tip geben wie man weiter vorgehen kann?
Zuletzt bearbeitet von frentmeister am 19.03.07, 18:26, insgesamt 3-mal bearbeitet |
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Heide FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.11.2005 Beiträge: 737
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Verfasst am: 19.03.07, 20:52 Titel: |
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Bearbeiter, zieht Fallbearbeitung in die Länge trotz vorhandener Unterlagen.
Was heißt das genau?
Wie lange " sitzt" der Bearbeiter auf diesem Fall?
Warum versuchen Sie es nicht im Guten?
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde bringt meist nicht viel,die Erklärung--und evtl. die Erklärungen der Folgejahre--werden genauestens unter die Lupe genommen. _________________ Gruß
Heide |
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Vorwitzig FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 29.01.2007 Beiträge: 958
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Verfasst am: 19.03.07, 21:21 Titel: |
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es gibt die Möglichkeit eines Untätigkeitseinspruchs. Soweit ich mich erinnere, ist dieser nach sechs Monaten Untätigkeit zulässig. |
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*P* Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 20.03.2006 Beiträge: 3613
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Verfasst am: 19.03.07, 21:56 Titel: |
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Hallo Heide,
wie Sie sicher in unserer Juriquette gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Bitte helfen Sie unserem Forum, in dem Sie nur mit relevanten Transparenzinformationen (Gesetze, Verordnungen, Urteile, Leitsätze, Informationsquellen, Links usw. ) antworten. Diese Informationen dienen der Förderung der Rechtskunde bzw. dem allg. Rechtsverständnis.
Achten Sie bitte auf diesen Grundsatz bei jedem weiteren Posting.
Es bedankt sich für die Beachtung
Ihr FDR-Moderatorenteam
(Die Eingriffe der Moderatoren bitte ausschließlich im Forum für Mitgliederinformation u. Support kommentieren.) |
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frentmeister Interessierter
Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 11
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Verfasst am: 19.03.07, 22:20 Titel: |
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Heide hat folgendes geschrieben:: | Bearbeiter, zieht Fallbearbeitung in die Länge trotz vorhandener Unterlagen.
Was heißt das genau?
Wie lange " sitzt" der Bearbeiter auf diesem Fall?
Warum versuchen Sie es nicht im Guten?
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde bringt meist nicht viel,die Erklärung--und evtl. die Erklärungen der Folgejahre--werden genauestens unter die Lupe genommen. |
Der Bearbeiter sitzt seit dem 25 Januar an dem Fall....
Im Guten habe ich es bisher auch gehalten, die einzelnen Gründe für diesen Fall sind selbst mir schleierhaft... |
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frentmeister Interessierter
Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 11
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Verfasst am: 19.03.07, 22:25 Titel: |
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Vorwitzig hat folgendes geschrieben:: | es gibt die Möglichkeit eines Untätigkeitseinspruchs. Soweit ich mich erinnere, ist dieser nach sechs Monaten Untätigkeit zulässig. |
Nein ab 3 Monaten
das dauert aber nicht mehr lange.... |
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Vorwitzig FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 29.01.2007 Beiträge: 958
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Verfasst am: 19.03.07, 23:26 Titel: |
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frentmeister hat folgendes geschrieben:: | Vorwitzig hat folgendes geschrieben:: | es gibt die Möglichkeit eines Untätigkeitseinspruchs. Soweit ich mich erinnere, ist dieser nach sechs Monaten Untätigkeit zulässig. |
Nein ab 3 Monaten
das dauert aber nicht mehr lange.... |
Wo steht das?
3 Monate gilt meiner Erinnerung nach nur in der "normalen Verwaltung", die Finanzbeamten haben etwas länger Zeit. |
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oerdiz Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 21.08.2005 Beiträge: 1568
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Verfasst am: 19.03.07, 23:32 Titel: |
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Untätigkeitseinspruch lt. § 347 AO und Untätigkeitsklage (§ 46 FGO) unterscheiden sich.
Die Klage kann nicht vor Ablauf von sechs Monaten seit Einlegung des außergerichtlichen Rechtsbehelfs erhoben werden, es sei denn, dass wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist.
(§ 46 FGO)
Für den Untätigkeitseinspruch gibt es m. W. keine gesetzl. Frist. Hier wird aber auch von 6 Monaten ausgegangen. Es ist jedoch unsinnig, diesen Schritt zu wählen, weil sich das Finanzamt immer mit Arbeitsüberlastung herausreden kann. |
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frentmeister Interessierter
Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 11
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Verfasst am: 19.03.07, 23:59 Titel: |
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oerdiz hat folgendes geschrieben:: | Untätigkeitseinspruch lt. § 347 AO und Untätigkeitsklage (§ 46 FGO) unterscheiden sich.
Die Klage kann nicht vor Ablauf von sechs Monaten seit Einlegung des außergerichtlichen Rechtsbehelfs erhoben werden, es sei denn, dass wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist.
(§ 46 FGO)
Für den Untätigkeitseinspruch gibt es m. W. keine gesetzl. Frist. Hier wird aber auch von 6 Monaten ausgegangen. Es ist jedoch unsinnig, diesen Schritt zu wählen, weil sich das Finanzamt immer mit Arbeitsüberlastung herausreden kann. |
Danke, bin von 3 Monaten ausgegangen! |
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nebelhoernchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.01.2005 Beiträge: 6900
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Verfasst am: 20.03.07, 00:13 Titel: |
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frentmeister hat folgendes geschrieben:: | Der Bearbeiter sitzt seit dem 25 Januar an dem Fall.... |
Und das nennen Sie "in die Länge ziehen"? Ist doch eher normal ...
Meine Steuererklärung habe ich Anfang Februar eingereicht. Die war einfach und ohne Probleme und Rückfragen, wurde zudem noch per ELSTER eingereicht, und letzten Freitag habe ich den Steuerbescheid bekommen und mich über die schnelle Bearbeitung gefreut. |
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frentmeister Interessierter
Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 11
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Verfasst am: 20.03.07, 08:46 Titel: |
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nebelhoernchen hat folgendes geschrieben:: | frentmeister hat folgendes geschrieben:: | Der Bearbeiter sitzt seit dem 25 Januar an dem Fall.... |
Und das nennen Sie "in die Länge ziehen"? Ist doch eher normal ...
Meine Steuererklärung habe ich Anfang Februar eingereicht. Die war einfach und ohne Probleme und Rückfragen, wurde zudem noch per ELSTER eingereicht, und letzten Freitag habe ich den Steuerbescheid bekommen und mich über die schnelle Bearbeitung gefreut. |
Naja, wa sman so schnelle Bearbeitung nennt!
Ich habe es auch per Elster eingereicht, sollte ja eigentlich schneller gehen... |
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nebelhoernchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.01.2005 Beiträge: 6900
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Verfasst am: 20.03.07, 11:27 Titel: |
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frentmeister hat folgendes geschrieben:: | nebelhoernchen hat folgendes geschrieben:: | frentmeister hat folgendes geschrieben:: | Der Bearbeiter sitzt seit dem 25 Januar an dem Fall.... |
Und das nennen Sie "in die Länge ziehen"? Ist doch eher normal ...
Meine Steuererklärung habe ich Anfang Februar eingereicht. Die war einfach und ohne Probleme und Rückfragen, wurde zudem noch per ELSTER eingereicht, und letzten Freitag habe ich den Steuerbescheid bekommen und mich über die schnelle Bearbeitung gefreut. |
Naja, wa sman so schnelle Bearbeitung nennt!
Ich habe es auch per Elster eingereicht, sollte ja eigentlich schneller gehen... |
Nein, ELSTER-Steuererklärungen werden von den Finanzämtern bevorzugt bearbeitet, was ja nicht einschliesst, dass es schneller geht. |
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*w* Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 11.10.2006 Beiträge: 2519
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Verfasst am: 20.03.07, 11:48 Titel: |
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Zitat: | Naja, wa sman so schnelle Bearbeitung nennt!
Ich habe es auch per Elster eingereicht, sollte ja eigentlich schneller gehen... |
Kann ja auch sein, dass in dem Bezirk die "normalen" Erklärungen im Schnitt ein halbes Jahr dauern (Ausfall wegen Krankheit, Arbeitsüberlastung etc); da sind doch 2-3 Monate bei Elster im Verhältnis ziemlich flott  |
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Vorwitzig FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 29.01.2007 Beiträge: 958
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Verfasst am: 20.03.07, 15:32 Titel: |
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und ich wünsche mir, dass das Finanzamt sich bei der Bearbeitung meiner Steuererklärung für 2005 noch ganz viel Zeit lässt. Von mir aus auch ein Jahr  |
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*w* Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 11.10.2006 Beiträge: 2519
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Verfasst am: 20.03.07, 15:35 Titel: |
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Oh.. Nachzahlung...!?.. Nicht, dass da noch ein Haufen Zinsen anfallen  |
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