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Verfasst am: 20.03.07, 15:48 Titel: Bilder in öffentlichen Einrichtungen
Hallo,
braucht man ein Einverständnis von Personen, wenn man diese in öffentlichen Einrichtungen (zB Schulen) Fotografieren will, obwohl man keine Veröffentlichungsabsichten hat?
Das Einverständnis ist nur bei einer Veröffentlichung nötig. Dabei ist es egal wo man die Photos macht. Allerdings könnte man Probleme bekommen, wenn z.B. jemand von seinem Hausrecht gebrauch macht und den Photographen entfernt.
Verfasst am: 21.03.07, 01:42 Titel: Re: Bilder in öffentlichen Einrichtungen
kk42 hat folgendes geschrieben::
Hallo,
braucht man ein Einverständnis von Personen, wenn man diese in öffentlichen Einrichtungen (zB Schulen) Fotografieren will, obwohl man keine Veröffentlichungsabsichten hat?
Vielen Dank schon mal für die Antworten!
Eine Schule ist nicht-öffentlich. Daher wird zum Fotografieren immer die Erlaubnis der Schulleitung benötigt. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Verfasst am: 21.03.07, 19:17 Titel: Re: Bilder in öffentlichen Einrichtungen
kk42 hat folgendes geschrieben::
mitternacht hat folgendes geschrieben::
Eine Schule ist nicht-öffentlich. Daher wird zum Fotografieren immer die Erlaubnis der Schulleitung benötigt.
Auch wenn man keine Veröffentlichungsabsichten hat? Könntet ihr mir dann bitte sagen welcher Paragraph da zugrunde liegt?
Den § gibt es nicht. Man muß niemanden um Erlaubnis fragen um Fotos machen zu dürfen, wenn es nicht verboten ist. Auch aus dem Hausrecht ergibt sich kein Verbot, sondern nur aus dem ausdrücklichem Verbot durch einen Hausrechtinhaber (auf Basis des Hausrechts) oder einer sonstigen bindenden Vereinbarung. _________________ Im Vatikan leben 2,27 Päpste je Quadratkilometer.
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