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zunächst einmal möchte ich Fragen ob das Thema in diesem Forum richtig aufgehoben ist:
Mietverträge für Werbeflächen / Plakatwerbung
Dann vom prinzip her kann eine Kündigung solcher Mietverträge denn im Vertrag per Klausel "beide partei verzichten bewusst auf ihr mögliches Kündigungsrecht oder so ähnlich" ausgeschlossen werden?
Ist sowas denn prinzipiell gültig oder fällt sowas unter das Raster "nicht wirksame Klausel"
Fände ich schon hart wenn sowas gelten soll....ist ja dann sowas wie nen Knebelvertrag....
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 21.03.07, 07:07 Titel:
Verschiebibert ins Gesellschafts- und Handelsrecht. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Also für mich ist das doch eher dem Mietrecht zuzuordnen. Hier gehts zwar überwiegend, aber nicht ausschließlich um Wohnraummietrecht.
Bei der Vermietung von Flächen zu Nicht-Wohnzwecken kann im Vertrag so gut wie alles vereinbart werden. Allenfalls müssen sich solche Verträge an den AGB-rechtlichen Bestimmungen des BGB messen lassen, falls die Klauseln in einer Mehrzahl vorformulierter Verträge verwendet werden.
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