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Verfasst am: 21.03.07, 06:31 Titel: Selbstständig Bezeichnung
Hallo,
wenn einer über einen Online-Shop waren verkauft und auch schon ein Gewerbe- angemeldet hat ist er dann schon selbstständig?
Gibt es eine andere Bezeichnung dafür die man z.b. in Formularen der Krankenkasse angeben kann.
Die Umsätze liegen noch nicht sehr hoch.
Verfasst am: 21.03.07, 19:44 Titel: Re: Selbstständig Bezeichnung
yamanose hat folgendes geschrieben::
wenn einer über einen Online-Shop waren verkauft und auch schon ein Gewerbe- angemeldet hat ist er dann schon selbstständig?
Ganz grob:
Kann dieser jemand seine Tätigkeit frei gestalten (was er verkauft, welchen Preis er nimmt, etc. pp.)und seine Arbeitszeit bestimmen, oder macht ihm jemand irgendwelche Vorgaben?
Wenn er seine Tätigkeit frei gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann, ist er selbständig.
Ob er eine Gewerbe angemeldet hat oder nicht, ist für die Frage, ob er selbständig ist nachrangig (allerdings muß er nach der GewO ein Gewerbe anmelden, wenn er diese Verkäufe auf Dauer mit der Absicht der Gewinnerzielung betreibt). _________________ "§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar"
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
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