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recht.de :: Thema anzeigen - Verrechnungs-Scheck aus Versehen zerrissen - was nun?
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Verrechnungs-Scheck aus Versehen zerrissen - was nun?

 
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der_neue_66
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.03.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 21.03.07, 14:52    Titel: Verrechnungs-Scheck aus Versehen zerrissen - was nun? Antworten mit Zitat

Man nehme an man bekommt von einer Behörde einen Verrechnungs-Scheck per Post zugesand und zerreist diesen aus Versehen.

Hat derjenige ein Recht auf einen Rückgriff nach Art 40 Scheckgesetz?
(Oder anderweitig ein Recht auf Neuaustellung des Schecks)

Wie sollte derjenige Vorgehen? Hat er noch Hoffnung an das Geld zu kommen oder wird so eine Tollpatschigkeit eiskalt bestraft?


Tschau
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 21.03.07, 17:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Tesafilm!

Einfach zusammenkleben und freundlich mit der Bank schäkern. Dann löst sie den Scheck auch gerne ein.
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der_neue_66
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.03.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 21.03.07, 18:21    Titel: Antworten mit Zitat

Und wenn der Scheck des Tollpatschs bereits vor über einen Monat ausgestellt wurde?

Ist dieser immer noch gültig?
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 22.03.07, 05:04    Titel: Antworten mit Zitat

der_neue_66 hat folgendes geschrieben::
Und wenn der Scheck des Tollpatschs bereits vor über einen Monat ausgestellt wurde?
Ist dieser immer noch gültig?

Lt. Art. 29 ScheckG beträgt die Vorlagefrist für Schecks von inländischen Banken 8 Tage.
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derblacky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 1243
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 22.03.07, 08:52    Titel: Antworten mit Zitat

nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::
der_neue_66 hat folgendes geschrieben::
Und wenn der Scheck des Tollpatschs bereits vor über einen Monat ausgestellt wurde?
Ist dieser immer noch gültig?

Lt. Art. 29 ScheckG beträgt die Vorlagefrist für Schecks von inländischen Banken 8 Tage.


Was allerdings in der Praxis nicht bedeutet, das er nicht eingelöst wird. Also einreichen!

Tschau
Majo
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Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
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