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Nachbars Handwerker auf dem Grundstück

 
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bonnerchen
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.03.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 23.03.07, 15:08    Titel: Nachbars Handwerker auf dem Grundstück Antworten mit Zitat

A und B sind Nachbarn (NRW). Die Garage des B ist bis an die Grundstücksgrenze zu A gebaut, A hat hier seine (öffentlich zugängliche) Hofeinfahrt. Die A zugewandte Seite der Garage des B soll neu verputzt/verklinkert werden. Die durch B beauftragten Handwerker betreten das Grundstück des A ohne Genehmigung. Muss A diese Form der Arbeiten dulden?
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cobold64
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.09.2006
Beiträge: 280

BeitragVerfasst am: 23.03.07, 17:54    Titel: Antworten mit Zitat

Mal abgesehen davon, dass der Nachbar sicher besser daran getan hätte, die Arbeiten vorher anzukündigen: Er kann sich auf das sogenannte Hammerschlags- und Leiterrecht berufen, das in einem solchen Fall das Betreten und die zeitweilige Nutzung des Nachbargrundstücks gestattet.
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bonnerchen
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.03.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 23.03.07, 18:13    Titel: Antworten mit Zitat

Ah, danke, ich hatte doch in Erinnerung das es da eine Regelung gab. Hammerschlagrecht war das fehlende Stichwort!
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