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Kann eine Versicherung einen Monat nach Eingang des Versicherungsscheines die Schadensfreiheitsklasse zu ungunsten des Versicherungsnehmers ändern und dies mit einem "Irrtum" im ersten Versicherungsschein + im Angebot begründen? Der Preis würde sich in diesem Fall um ca. 60 Euro im Jahr erhöhen.
Woher kamen denn die Angaben über die Schadensfreiheitsklasse?
Hat die Gesellschaft zum Beispiel einfach nur Ihre Angaben aus Ihrem Antrag übernommen und dann später bei Ihrer vorherigen Versicherung nachgefragt?
Die Angaben stammen angeblich vom Versicherungsnehmer. Dieser hat jedoch keine Angaben gemacht, sondern nur ordnungsgemäß die Daten des Vorversicherers angegeben.
Von diesem hat man angeblich jetzt erst Bescheid bekommen und daraufhin den Versicherungsschein bezüglich der Schadensfreiheitsklasse von 9 auf 7 "korrigiert".
Das Angebot wurde jedoch bereits im Juli eingeholt und der Vertrag abgeschlossen.
Damals wurden seitens des Versicherungsnehmers alle Daten bezüglich der Vorversicherung ordnungsgemäß übermittelt.
Kann er auf den erteilten Versicherungsschein laut Angebot bestehen? Oder muss er den höheren "korrigierten" Betrag zahlen?
Der Versicherungsnehmer ist der Meinung, die 9 sei die richtige. Kann man da irgendwie nachkommen?
(Nachschauen in den alten Versicherungsunterlagen ist nicht möglich, da diese 2002 wegen Verkauf des Fahrzeugs gekündigt wurde und die Unterlagen nach dem Umzug nicht mehr auffindbar sind.) Seitdem ist er bis Juli 2004 mit einem anderen Fahrzeug, das nicht auf ihn zugelassen war, gefahren.
Der Versicherungsnehmer bezweifelt die Richtigkeit der Schadensfreiheitsklasse 7.
Der Versicherungsnehmer ist der Meinung, die 9 sei die richtige. Kann man da irgendwie nachkommen?
(Nachschauen in den alten Versicherungsunterlagen ist nicht möglich, da diese 2002 wegen Verkauf des Fahrzeugs gekündigt wurde und die Unterlagen nach dem Umzug nicht mehr auffindbar sind.) Seitdem ist er bis Juli 2004 mit einem anderen Fahrzeug, das nicht auf ihn zugelassen war, gefahren.
Der Versicherungsnehmer bezweifelt die Richtigkeit der Schadensfreiheitsklasse 7.
Mary
Aha, jetzt kommen wir der Sache schon näher.
Da der VN seit 2002 kein Fahrzeug mehr auf sich zugelassen hat, wurde er von der Versicherung vemutlich zurückgestuft. Normalerweise verliert man pro Jahr, daß man kein Fahrzeug zugelassen hat, eine SF-Klasse.
Wenn der VN also in 2002 in SF9 eingestuft war, halte ich die Richtigkeit von SF7 zum jetzigen Zeitpunkt für gar nicht mal so unwahrscheinlich.
Mary100 hat folgendes geschrieben::
Die Angaben stammen angeblich vom Versicherungsnehmer. Dieser hat jedoch keine Angaben gemacht, sondern nur ordnungsgemäß die Daten des Vorversicherers angegeben.
Wie hat der VN das denn gemacht, wenn die Unterlagen des Vorversicherers bei einem Umzug verloren gegangen sind? _________________ (Meine Beiträge geben nur meine persönliche Meinung bzw. Erfahrung wieder. Für die Richtigkeit übernehme ich keine Gewähr.)
Der Versicherungsnehmer bezweifelt die Richtigkeit der Schadensfreiheitsklasse 7.
Pauschal bezweifeln anstatt in den Unterlagen konkret nachzulesen ist aber nicht besonders rechtssicher.
Der Versicherungsnehmer hätte noch die Möglichkeit, bei der ehemaligen Versicherungsgesellschaft eine Abschrift der alten Versicherungspolice anzufordern, um mehr Klarheit zu erlangen.
Andernfalls könnte der Versicherungsnehmer auch mal seine neue Versicherungsgesellschaft anschreiben und um Auskunft bitten, wie und warum er denn jetzt genau in die SF-Klasse 7 und nicht in die SF-Klasse 9 eingestuft worden ist.
Die Anschrift der Vorversicherung herauszubekommen war nicht schwer, da bei dieser Versicherung mehrere Familienangehörige versichert waren. Und das PKW-Kennzeichen von damals noch bekannt.
Ich werde das genaue "WARUM" der Hochstufung nochmals bei der Versicherung erfragen. Telefonisch bekam ich die Auskunft, es sei von der Vorversicherung halt jetzt erst so mitgeteilt worden.
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