Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Kann ein in den USA-Titel in D vollstreckt werden
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Kann ein in den USA-Titel in D vollstreckt werden

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Zivilprozeßrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Stephan1
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.07.2005
Beiträge: 460

BeitragVerfasst am: 28.01.07, 04:15    Titel: Kann ein in den USA-Titel in D vollstreckt werden Antworten mit Zitat

Nehmen wir mal an, ein Deutscher hat in den USA eine Rechnung nicht bezahlt, während er dort gelebt hat (ca. 5000 US-$), befindet sich nun wieder in Deutschland. In Abwesenheit wird er zur Zahlung verurteilt, ein Vollstreckungstitel erwirkt. Kann dieser auch in Deutschland vollstreckt werden ?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Stephan1
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.07.2005
Beiträge: 460

BeitragVerfasst am: 27.03.07, 10:58    Titel: Antworten mit Zitat

Weiß dazu niemand etwas ?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
lljk
Gast





BeitragVerfasst am: 27.03.07, 11:24    Titel: Antworten mit Zitat

Man berichtige mich wenn ich falsch liege, ich meine aber, dass es zwichen den USA und Deutschland kein Vollstreckungsabkommen gibt. Der Gläubiger mit US Titel müßte daher zunächst ein Vollstreckungsurteil nach § 722 ZPO erstreiten.
Nach oben
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 28.03.07, 01:05    Titel: Antworten mit Zitat

Sehe ich auch so.
Man ist versucht zu sagen "das ist auch gut so", denn bei der Tendenz einiger (nicht aller!) US-Gerichte, sich weltweit zuständig zu fühlen, könnte man sonst bequem einen Deutschen ohne sachlichen Zusammenhang in den USA verklagen und dann mit dem zu erwartenden Versäumnisurteil hier problemlos vollstrecken (das würde z.B. der MPAA sehr entgegen kommen).
Mich würde allerdings interessieren, mit welchen Staaten Deutschland überhaupt so ein "Vollstreckungsabkommen" hat.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
lljk
Gast





BeitragVerfasst am: 28.03.07, 07:44    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Übersicht hab ich nicht und ehrlich gesagt auch nicht so das Verlangen den Länderteil der ZRHO durchzugehen:

http://www.datenbanken.justiz.nrw.de/pls/jmi/ir_start
Nach oben
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Zivilprozeßrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.