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recht.de :: Thema anzeigen - Inkassobüro untätig - Vertragsrücktritt / Wechsel möglich?
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Inkassobüro untätig - Vertragsrücktritt / Wechsel möglich?

 
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moos
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.03.2007
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 20.03.07, 00:36    Titel: Inkassobüro untätig - Vertragsrücktritt / Wechsel möglich? Antworten mit Zitat

Eine Privatperson hat drei offene Titel, zwischen 300 und 6000 Euro. Um diese Schulden einzutreiben wurde vor einigen Jahren ein Inkassobüro beauftragt. Es wurden da erst mal ordentlich Gebühren fällig und nach anfänglichen Aktivitäten verlief sich alles im Sande. Hätte nun der Schuldner, trotz Knebelvertrag des Inkassobüros, die Möglichkeit diesem Unternehmen die Fälle zu entziehen und sich an ein anderes Büro zu wenden, auch wenn die Vertragsbedingungen eine unbegrenzte Vertragslaufzeit vorsehen?

Mit den Augen rollen

Gruß MoOS
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eckrauf
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.11.2006
Beiträge: 16
Wohnort: Osnabrück

BeitragVerfasst am: 20.03.07, 18:45    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist immer möglich. Verstehe nur nicht so ganz, was bedeutet "unbegrenzte Vertragslaufzeit" Ist in diesem Vertrag keine Kündigungsfrist vereibart ?
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danyb
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.03.2005
Beiträge: 1535
Wohnort: frankfurt

BeitragVerfasst am: 20.03.07, 20:19    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Hätte nun der Schuldner, trotz Knebelvertrag des Inkassobüros, die Möglichkeit diesem Unternehmen die Fälle zu entziehen und sich an ein anderes Büro zu wenden, auch wenn die Vertragsbedingungen eine unbegrenzte Vertragslaufzeit vorsehen?


Der Schuldner oder der Gläubiger ?

lg
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Bin klein und gemein
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moos
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.03.2007
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 20.03.07, 20:35    Titel: Inkassobüro untätig - Vertragsrücktritt / Wechsel möglich Antworten mit Zitat

der Gläubiger
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Vorwitzig
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 29.01.2007
Beiträge: 958

BeitragVerfasst am: 20.03.07, 21:12    Titel: Antworten mit Zitat

ich würde das Inkassobüro anschreiben, ihm eine Frist mit Ablehnungsandrohung setzen und dann mal schaun, was passiert.
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danyb
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.03.2005
Beiträge: 1535
Wohnort: frankfurt

BeitragVerfasst am: 21.03.07, 21:51    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Es wurden da erst mal ordentlich Gebühren fällig und nach anfänglichen Aktivitäten verlief sich alles im Sande.


Normalzustand in der Beitreibungsbranche !
Ein cleverer Anwalt würde mehr bewirken

lg
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moos
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.03.2007
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 27.03.07, 09:17    Titel: Inkassobüro untätig - Vertragsrücktritt / Wechsel möglich Antworten mit Zitat

Danke für die Einträge und sorry für die schleppende Reaktion von mir. Bin gerade im Urlaub.

Was bitte ist eine Ablehnungsandrohung ? Mit den Augen rollen

Gruß
MoOS
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Maus
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 2357

BeitragVerfasst am: 27.03.07, 09:25    Titel: Re: Inkassobüro untätig - Vertragsrücktritt / Wechsel möglic Antworten mit Zitat

moos hat folgendes geschrieben::
Was bitte ist eine Ablehnungsandrohung ?


Einfach ausgedrückt heißt das, einem Vertragspartner sagen, bis dann und dann (klare Fristsetzung) hat das und das zu erfolgen, nach fruchtlosem Fristablauf wird eine weitere Zusammenarbeit abgelehnt.
_________________
LG Maus

Streite nie mit einem Idioten, er zieht dich auf sein Niveau und schlägt dich dann mit seiner Erfahrung.
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moos
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.03.2007
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 27.03.07, 09:30    Titel: Inkassobüro untätig - Vertragsrücktritt / Wechsel möglich Antworten mit Zitat

Ach ja, noch zur Vertragslaufzeit.
Habe die Unterlagen hier natürlich nicht greifbar, werde aber wenn ich wieder daheim bin mal alles raussuchen.

Kann mich aber erinnern, dass mir das eigentlich aufgefallen war, dass der Auftraggeber/Gläubiger nur aus dem Vertrag raus kommt, wenn er deren Auslagen erstezt. Das aber scheint mir in dem Fall, dass das Inkassobüro nichts Relevantes mehr unternimmt schon etwas krass.

Das würde ja bedeuten:
Ein Inkassobüro nimmt einen Auftrag an, kassiert die Gebühren und hat damit seinen Verdienst. Will ein Kunde, der nun verständlicher Weise unzufrieden ist, jdm. anderen beauftragen, bekommt das Inkassobüro sogar noch irgendwelche Auslagen ersetzt.

Das ist ja eine klasse Geschäftsidee, Geld verdienen ohne Arbeiten.

Gruß MoOS
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moos
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.03.2007
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 27.03.07, 09:37    Titel: Re: Inkassobüro untätig - Vertragsrücktritt / Wechsel möglic Antworten mit Zitat

Maus hat folgendes geschrieben::
Einfach ausgedrückt heißt das, einem Vertragspartner sagen, bis dann und dann (klare Fristsetzung) hat das und das zu erfolgen, nach fruchtlosem Fristablauf wird eine weitere Zusammenarbeit abgelehnt.


Hi,
scheint mir schwierig, denn wenn ein Inkasso-Auftraggeber, planlos was Inkasso angeht, dem Büro sagen will was die zu tun haben, ... ?!?!

Die schreiben einfach mal wieder einen Brief, der bringt wie zu erwarten nix, hmmm und sie sind aus dem Schneider.

Gibt es das "Inkasso-Handbuch", in dem steht wie vorgegangen werden muss? Dann könnte der Auftraggeber ja mit "Hand und Fuß" reklamieren.

Oder würde es reichen, wenn der Auftraggeber schreibt:
"Ich erwarte eine umbehende Beitreibung der Schulden!"

Gruß MoOS
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Maus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 2357

BeitragVerfasst am: 27.03.07, 09:52    Titel: Re: Inkassobüro untätig - Vertragsrücktritt / Wechsel möglic Antworten mit Zitat

moos hat folgendes geschrieben::
scheint mir schwierig, denn wenn ein Inkasso-Auftraggeber, planlos was Inkasso angeht, dem Büro sagen will was die zu tun haben, ... ?!?!

Mir auch, aber die Frage war ja, was eine Ablehnungsandrohung ist. Winken

Zitat:
Gibt es das "Inkasso-Handbuch", in dem steht wie vorgegangen werden muss? Dann könnte der Auftraggeber ja mit "Hand und Fuß" reklamieren.

Keine Ahnung, ob es so etwas gibt, aber vielleicht hier mal anfragen.

Zitat:
Oder würde es reichen, wenn der Auftraggeber schreibt:
"Ich erwarte eine umbehende Beitreibung der Schulden!"

Das würde m.E. weniger bringen, als nichts. Die Antwort wäre vermutlich: "Tut uns leid, aber der Schuldner ist nicht leistungsfähig". Dann hätte man zwar eine Antwort, aber das Inkasso müßte noch nicht einmal eine Tätigkeit nach außen entfalten. Erstmal jedenfalls....

Nach meiner Erfahrung muss ein Gläubiger für die "Rückgabe" der Forderung nicht nur die Auslagen (die man sich unbedingt belegen lassen sollte), sondern zzgl. auch noch eine Gebühr zahlen, bis zu 50 % der Forderung habe ich da schon gesehen. Hier hilft ein Blick in den geschlossenen Vertrag. Komischerweise kommen solche Gebührenforderungen aber seltener, wenn sich ein Anwalt einschaltet und das Vertragsverhältnis kündigt. Winken
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LG Maus

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