Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 24.03.07, 16:54 Titel: Unpfändbarer Teil des Einkommens
Hallo,
ich hoffe irgendjemand kann mir sagen wie hoch der unpfändbare Teil des Arbeitseinkommens eines ledigen Mannes ist wenn das Jugendamt eine Lohnpfändung aufgrund von Untrhaltsrückständen vornimmt.
Gibt es da einen bestimmen Betrag oder werden da Miete, Fahrkosten zur Arbeit usw. irgendwie angerechnet ?
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 24.03.07, 17:42 Titel:
Nachzulesen hier: http://dejure.org/gesetze/ZPO/850c.html
Ganz nach unten scrollen, da gibt es einen Rechner. _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
Sind bei Unterhaltspfändungen nicht andere Maßstäbe anzulegen? Meines Wissens war die Grenze da niedriger. _________________ Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.
Bei einer Unterhaltspfändung nach § 850d ZPO findet die Tabelle zu § 850c ZPO keine Anwendung. Grundsätzlich ist auch übergegangener und rückständiger Unterhalt prvilegiert pfändbar.
Hier beschränkt sich der unpfändbare Teil des Einkommens auf den notwendigen Unterhaltsbedarf des Schuldners (und der Personen, denen er tatsächlichen Unterhalt leistet soweit diese dem Gläubiger nicht nachgehen).
Der unpfändbare Betrag dürfte hier zwischen 750 und 850 EUR liegen, wenn man keine weiteren Unterhaltsberechtigten annimmt.
Er errechnet sich grundsätzzlich aus dem sozialhilferechtlichen Grundbetrag für einen Haushaltsvorstand (derzeit 345 EUR in B.-W.) plus Wohnkosten und eines Erwerbstätigenzuschlags.
Der unpfändbare Betrag kann bei Mehrbedarf auf (gut begründeten) Antrag beim Vollstreckungsgericht von diesem erhöht werden. _________________ In a world of compromise some don´t.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.