Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - falsche behauptung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

falsche behauptung

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Strafrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
nonce
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2005
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 27.03.07, 15:16    Titel: falsche behauptung Antworten mit Zitat

Frage: Frau A und Herr B sind Nachbarn und streiten. Sie beleidigen sich gegenseitig. Die Pateien ziehen sich schließlich wieder in ihren Wohnungen zurück.
10 Min. später stand die Polizei vor der Tür.
Jetzt hat Herr B ein Anzeige am Hals, er habe Frau A geschlagen, eine Ohrfeige.
Die wahrheit ist Herr B hat sie nicht angefasst, Frau A hat sich das ausgedacht.
Kann Frau A mit dieser geschichte etwa durch kommen? Herr B hat als Zeugen seine Frau und ein Freund die dabei waren. Frau A als Zeugen Ihre Freundin.
Wie sollte Herr B nun darauf reagieren? Was ist zu erwarten?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Fleetmaus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.04.2006
Beiträge: 745
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 27.03.07, 19:24    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

Herr B wird dazu von der Polizei befragt werden, dazu bekommt er eine Ladung. Wenn er entsprechend Zeugen angeben kann, wir das Ermittlungsverfahren eingestellt.


Meint, wie immer
Fleetmaus
_________________
Nothing for Ungood Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
schlossgeist
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.06.2006
Beiträge: 191

BeitragVerfasst am: 28.03.07, 06:53    Titel: Antworten mit Zitat

Fleetmaus hat folgendes geschrieben::
Herr B wird dazu von der Polizei befragt werden, dazu bekommt er eine Ladung. Wenn er entsprechend Zeugen angeben kann, wir das Ermittlungsverfahren eingestellt.

Warum sollte das Ermittlungsverfahren eingestellt werden, wenn B Zeugen benennt?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Obermotzbruder
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 28.03.07, 08:03    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr glücklich Hallöle

Ich denke sie meint, wenn Herr B. Zeugen benennen kann, die seine Angaben stützen/bestätigen, dass er Frau Averbal aber nicht körperlich angegangen ist. Dann würde es schon recht gut aussehen mit der Einstellung des Verfahrens.

Grüssle
_________________
Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Fleetmaus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.04.2006
Beiträge: 745
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 28.03.07, 08:06    Titel: Antworten mit Zitat

Danke, Herr Obermotzbruder, genau so meinte ich das. Lachen

Fleetmaus
_________________
Nothing for Ungood Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 28.03.07, 09:11    Titel: Antworten mit Zitat

Ivanhoe hat folgendes geschrieben::
Der Zeuge von Frau A könnte wegen § 153 Falsche uneidliche Aussage belangt werden.


Wo soll die denn gemacht worden sein?
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 28.03.07, 10:00    Titel: Antworten mit Zitat

Ivanhoe hat folgendes geschrieben::

Bei einer Anhörung bei der Polizei Frage Mit den Augen rollen


§ 153 StGB stellt eine falsche Zeugenaussage "vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen .... zuständigen Stelle" unter Strafe.

Polizei und StA sind nicht zur eidlichen Vernehmung berechtigt.
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 28.03.07, 11:02    Titel: Antworten mit Zitat

Eher wohl Mittäterschaft oder Beihilfe zu § 164 StGB.
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
schlossgeist
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.06.2006
Beiträge: 191

BeitragVerfasst am: 28.03.07, 11:15    Titel: Antworten mit Zitat

Redfox hat folgendes geschrieben::
Eher wohl Mittäterschaft oder Beihilfe zu § 164 StGB.


Kann doch auch nicht sein. Die Tat an sich ist ja schon abgeschlossen, da kann ein Zeuge doch nicht mehr Mittäter oder Helfer sein.

In diesem Fall wird wohl der Zeuge keine Strafe bekommen. Anders wäre, wenn der Zeuge von B etwas falsches sagt, um ihn zu entlasten, dann würde wohl eher eine Strafvereitelung im Raume stehen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dummerchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 28.03.07, 12:53    Titel: Antworten mit Zitat

Verstaendnisfrage von mir: Wieso macht sich der Zeuge nicht ebenfalls einer falschen Verdaechtigung nach StGB 164 (2) schuldig, wenn er bei der Polizei wissentlich falsch aussagt?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 28.03.07, 13:10    Titel: Antworten mit Zitat

Sehe ich genauso.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Strafrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.