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mit Drogen erwischt

 
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ramon1207
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.03.2007
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 26.03.07, 14:24    Titel: mit Drogen erwischt Antworten mit Zitat

wie ist das, wenn jemand schonmal mit ein Kraftfahreug unter drogen einfluss geführt hat und deshalb den Führerschein abgenommen bekommen hat.Danach die MPu gemacht und bestanden hat
dann aber wieder von der Polizei mit drogen erwischt wird. Angenommmen man findet eine geringe Menge von Drogen z.b 0,4 g Amphetamine und der Person wird auch Blut abgenommen (sie hat auch konsumiert)
wird ihm nun wieder der Führerschein angenommen?
Und werden solch Dinge der Führescheinstelle sofort mit geteilt oder nur unter besonderen Umständen? wenn ja welche
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 26.03.07, 15:27    Titel: Re: mit Drogen erwischt Antworten mit Zitat

ramon1207 hat folgendes geschrieben::
wird ihm nun wieder der Führerschein angenommen?

Wenn das zweite "Erwischen" auch in Zusammenhang mit Straßenverkehr war, dann ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß.

ramon1207 hat folgendes geschrieben::
Und werden solch Dinge der Führescheinstelle sofort mit geteilt oder nur unter besonderen Umständen? wenn ja welche

Das dürfte mitgeteilt werden.
Ein Umstand(falls ein solcher überhaupt nötig wäre - soweit ich weiß ist er das nicht) wäre in jedem Fall die Vorgeschichte.
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Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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ramon1207
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.03.2007
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 26.03.07, 16:21    Titel: Antworten mit Zitat

also es war nicht in verbindung mit dem straßenverkehr

also werden drogenauffälligkeiten grundsätlich direkt zur führerscheinstelle geschickt,
oder auch erst wenn die staatsanwaltschaft ein verfahren einleitet
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Gast






BeitragVerfasst am: 26.03.07, 16:37    Titel: Antworten mit Zitat

Nun, wenn die Polizei bei einem Konsumenten Speed (oder sonstige Amphetamine) findet, dann stellt das eine Straftat dar (also nicht das finden, sondern der Besitz!), und dass hat grundsätzlich eine Strafanzeige und die Einleitung eines Verfahrens bei der StA zur Folge. Und da der Besitz uind Konsum von illegalen Rauschmitteln grundsätzlich Zweifel an der Tauglichkeit zum Führen von Kfz erweckt, soll nach den Richtlinien die Sache an die Fahrerlaubnisbehörden gemeldet werden, die dann in eigener Zuständigkeit das weitere (MPU u./o.ä.) veranlassen werden, und zwar auch wenn das strafrechtliche Verfahren eingestellt wird....
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ramon1207
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.03.2007
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 26.03.07, 17:04    Titel: Antworten mit Zitat

kann es auch passieren das die Polizei das verfahren erst gar nicht einleitet bei der Sta? weil die menge zu gering war
und so auch die führerscheinbehörde nichts davon mitbekommt
und macht es einen unterschied wenn führerscheinstelle und die ermittelnde polizeibehörde in unterschiedlichen Bundesländern sind?
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Gast






BeitragVerfasst am: 26.03.07, 17:07    Titel: Antworten mit Zitat

ramon1207 hat folgendes geschrieben::
kann es auch passieren das die Polizei das verfahren erst gar nicht einleitet bei der Sta?
Nur wenn der Beamte ein Verfahren wegen Strafvereitung im Amt riskieren möchte... Ansonsten erlaube ich mir auf mein vorheriges Posting hinzuweisen...
Zitat:
wenn die Polizei bei einem Konsumenten Speed (oder sonstige Amphetamine) findet, dann stellt das eine Straftat dar (also nicht das finden, sondern der Besitz!), und dass hat grundsätzlich eine Strafanzeige und die Einleitung eines Verfahrens bei der StA zur Folge.
Idee
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ramon1207
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.03.2007
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 26.03.07, 17:15    Titel: Antworten mit Zitat

und wenn das nicht direkt bei der perso(/nennen wir sie A) gefunden wurde sondern ein türstehe es ihm gegeben hat und behauptet das er es bei der person A gefunden hat
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 26.03.07, 18:00    Titel: Antworten mit Zitat

ramon1207 hat folgendes geschrieben::
und wenn das nicht direkt bei der perso(/nennen wir sie A) gefunden wurde sondern ein türstehe es ihm gegeben hat und behauptet das er es bei der person A gefunden hat


Ich bilck nicht ganz durch.
Der Türsteher hat es ihm gegeben, beahauptet aber, es bei ihm gefunden zu haben? Mit den Augen rollen

Eigentlich auch egal. Auch wenn es "indirekt" bei der Person gefunden wurde, hat sie es besessen, das ist strafbar, das führt zum Verfahren und das führt zu Exrichters Ausführungen.
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Ashley7
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Anmeldungsdatum: 09.06.2005
Beiträge: 597
Wohnort: Offenbach

BeitragVerfasst am: 26.03.07, 20:48    Titel: Re: mit Drogen erwischt Antworten mit Zitat

ramon1207 hat folgendes geschrieben::

Angenommmen man findet eine geringe Menge von Drogen z.b 0,4 g Amphetamine und der Person wird auch Blut abgenommen (sie hat auch konsumiert)


Herausgehoben durch mich

Person A hat auch konsumiert.... War da auch der Türsteher schuld?
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Tica
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Anmeldungsdatum: 27.11.2006
Beiträge: 301

BeitragVerfasst am: 26.03.07, 22:07    Titel: Antworten mit Zitat

Natürlich. Man kennt die doch. Die riesigen Kerle.
Die können einen zwingen Drogen zu nehmen ohne auch nur den kleinen Finger zu bewegen Geschockt

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ramon1207
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.03.2007
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 26.03.07, 22:56    Titel: Antworten mit Zitat

da muss man sich mal an Person B wenden
die weiss vllt wie das bei Person A genu passiert ist
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Tica
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Anmeldungsdatum: 27.11.2006
Beiträge: 301

BeitragVerfasst am: 27.03.07, 00:14    Titel: Antworten mit Zitat

Ähhhh ja genau.

Den Spruch zu den scheinbaren Auswirkungen von Drogen lass ich mal weg.
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Schelo
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Anmeldungsdatum: 11.08.2006
Beiträge: 37
Wohnort: Leipzig

BeitragVerfasst am: 28.03.07, 15:43    Titel: Antworten mit Zitat

Die Fahrerlaubnisbehörde wird sicher recht schnell informiert, denn hier wird wirklich geprüft werden müssen, ob A denn überhaupt zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist. Das Delikt ist einschlägig, auch wenn es erstmal nichts mit Straßenverkehr zu tun hat.

Aber warum wird hier eine Blutentnahme angeordnet? Konsum an sich ist doch nicht strafbar? Kommen hier etwaig noch mehr Dinge zum Vorschein, als dem Forum bis jetzt bekannt sind?
Vielleicht doch eine kleine 24a StVG?

Im Übrigen könnte man ja dem Türsteher den Führerschein abnehmen... Auf den Arm nehmen
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