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Verfasst am: 29.03.07, 09:26 Titel: Entschuldigung und Kostenübernahme nach Verfahreneinstellung
Guten Tag,
der Betreiber einer Website A wurde vom Wettbewerber B abgemahnt. Die Abmahnung ist begründet, dennoch wehrt sich der Betreiber A mit mehr oder weniger keinem Erfolg.
Parallel dazu stellt der Wettbewerber A fest, dass sowohl über seine Person als auch zu seinem Anwalt C und einige weitere Personen (unter anderem Partner D) im Internet übelste hergezogen wird.
In Foren werden Anfragen zu seiner Person und zu seinem Unternehmen gestartet, volle Anschrift, mit dem zusätzlichen Hinweis, das der Wettbewerber mit seinem Handeln viele Arbeitsplätze zerstören würde ect.
Gästebücher werden mit Beleidigungen zugespammt, vorzugsweise Gästebücher im Wohnbereich des Wettbewerbers B und des Partners D
Es werden Websites online gestellt in dem weitere angebliche Tatsachen über B, C und D verbreitet werden. Die Websites werden im oben genannten Gästebuchspamm genannt und auch an anderer Stelle prominent Promotet, so dass bald eine hohe Besucherzahl zustande kommt die über einen eingebauten Counter zu erfahren ist. Alle drei Personen werden auf das gemeinste im Ruf und Ansehen geschädigt.
In der Annahme das A für diese Aktionen verantwortlich ist, stellen B und D unabhängig, zu verschiedenen Zeiten und an verschiedenen StA Anzeige gegen A wegen Beleidigung. Allerdings lässt sich das wohl nicht beweisen und das Ermittlungsverfahren wird eingestellt.
Nun stellt sich A die Frage ob er von B und D eine offizielle Entschuldigung erwarten darf und die Kosten seiner anwaltlichen Vertretung gegen eine der Anzeigen erstattet bekommt.
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