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Jurastudium trotz Geldstrafe

 
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Dirty Sanchez
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Anmeldungsdatum: 10.12.2006
Beiträge: 363

BeitragVerfasst am: 12.04.07, 18:52    Titel: Jurastudium trotz Geldstrafe Antworten mit Zitat

Person A wurde wegen einer Trunkenheitsfahrt zu einer Geldstrafe von 50 TS verurteilt. Darf Person A trotzdem ein Jurastudium aufnehmen um Rechtsanwalt zu werden?
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Rembrandt
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 12.04.07, 19:10    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Studium aufnehmen darf er in jedem Fall. Und in frühestens 4 Jahren, mit Beginn des Referendariats, wird die Trunkenheitsfahrt verjährt sein.
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Dirty Sanchez
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.12.2006
Beiträge: 363

BeitragVerfasst am: 12.04.07, 19:13    Titel: Antworten mit Zitat

Rembrandt hat folgendes geschrieben::
Ein Studium aufnehmen darf er in jedem Fall. Und in frühestens 4 Jahren, mit Beginn des Referendariats, wird die Trunkenheitsfahrt verjährt sein.


Person A würde das Studium frühestens im Oktober 2008 aufnehmen (unter Umständen erst im Oktober 2009), die der Strafbefehl wurde im Januar 2007 ausgestellt.
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