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Verfasst am: 06.04.07, 10:12 Titel: Mahngebühren per Inkasso eintreiben?
Hallo,
Unternehmer A mahnt seinen Kunden, der durch Rechnungsstellung mit Frist zur Zahlung in Verzug geraten ist.
Der Kunde begleicht die Hauptforderung, weigert sich jedoch, die Mahnspesen mit zu begleichen.
Auch wenn das nicht besonders kundenfreundlich wäre, können die Mahnspesen (die sich ja so etwa auf einen Betrag von 4 - 5€ belaufen) per Rechtsanwalt / Inkassobüro berechtigterweise eingefordert werden?
Hatten wir das Thema nicht schon mal in ähnlicher Form?
Ich würde sagen, dass die Mahngebühren als Verzugsschaden nach den §§ 280 i.V.m. 286 BGB erstattungsfähig sind. _________________ Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.
Verfasst am: 06.04.07, 12:48 Titel: Re: Mahngebühren per Inkasso eintreiben?
fragen-for-all hat folgendes geschrieben::
Auch wenn das nicht besonders kundenfreundlich wäre, können die Mahnspesen (die sich ja so etwa auf einen Betrag von 4 - 5€ belaufen) per Rechtsanwalt / Inkassobüro berechtigterweise eingefordert werden?
Ja, mit Mahnmans Argumentation können auch die Mahnspesen geltend gemacht werden.
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