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Vorteile und Möglichkeiten der Verlags- oder Vereinsgründung

 
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Reginakeineahnung
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 10.04.07, 09:40    Titel: Vorteile und Möglichkeiten der Verlags- oder Vereinsgründung Antworten mit Zitat

Darf ein Unternehmen (z.b. eine Werbeagentur) auch einen Verein oder alternativ einen Verlag gründen z.B. zur Herausgabe einer Zeitschrift, die kostenlos ausgelegt wird, wenn die Zeitschrift v.a. aus einem Veranstaltungskalender für die Stadt/ Region besteht (also von allgemeinem Interesse ist). Hat (über Anzeigen) erwirtschafteter Gewinn darauf irgend einen Einfluß?
Und was ist der Vorteil (steuerlich oder anderes) des Status als Verein oder Verlag?

Danke für jeden Hinweis - auch darauf, wo es Infos gibt. Habe keine Ahnung!
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Gerd aus Berlin
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.01.2005
Beiträge: 3021
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 10.04.07, 19:14    Titel: Antworten mit Zitat

Das gehört wohl eher ins Vereinsrecht!

Einen Verein können mindestens 7 natürlich Personen gründen, nicht aber ein Zusammenschluss von 7 GmbHs oder AGs oder so.Meine ich mal so. Wohl aber 7 Geschäftsführer von GmbHs.

Gewinne sind zu versteuern. Ist der Verein gemeinnützig, müssen sie im Verein verbleiben und nach dessen Auflösung für gemeinnützige Zwecke ausgegeben werden.

Jede Firma kann einen Verlag gründen, wie auch jeder Bürger, also jede natürliche Person. Das wäre dann halt eine eigene Firma. Sie wird vom Finanzamt als solche behandelt.

So mal grob, Gruß aus Berlin, Gerd
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Neon
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.03.2006
Beiträge: 213

BeitragVerfasst am: 23.04.07, 23:52    Titel: Antworten mit Zitat

Da fällt mir wieder eine Frage ein, die ich mir schon länger gestellt habe:
Wo steht denn das eigentlich, dass man 7 Personen braucht. Danke im Voraus.
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gotto
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 24.04.07, 06:06    Titel: Antworten mit Zitat

Neon hat folgendes geschrieben::
Da fällt mir wieder eine Frage ein, die ich mir schon länger gestellt habe:
Wo steht denn das eigentlich, dass man 7 Personen braucht. Danke im Voraus.


Hier

Allerdings gilt dies nicht für die Gründung eines Vereins, sondern für die Eintragung desselben in das Vereinsregister (= Gründung eines e.V.)
_________________
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
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Neon
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.03.2006
Beiträge: 213

BeitragVerfasst am: 24.04.07, 11:25    Titel: Antworten mit Zitat

Danke!
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