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Sonderregelung für Zäune ???

 
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Thommy5699



Anmeldungsdatum: 21.05.2005
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 12.04.07, 10:43    Titel: Sonderregelung für Zäune ??? Antworten mit Zitat

Es geht um folgenden Sachverhalt.
In NRW gibt es zum Teil sehr enge Vorschriften beim E Traurig rrichten eines Zaunes um sein priv. Grundstück. Das geht sogar soweit das man gar nicht einfrieden darf.
Interessant wäre nun ob es auch Sonderregelungen wegen sozialer härten gibt ?
Bei A ist in den letzten 3 Jahren zwei mal Eingebrochen worden sowie ein weiterer erfolgloser Einbruchsversuch hat stattgefunden.
Das private Grundstück ist nicht umzäunt. Das Bauamt will troz der speziellen Situation keinen Sichtschutzzaun erlauben.
Was kann man tun ?
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cobold64
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.09.2006
Beiträge: 280

BeitragVerfasst am: 12.04.07, 13:44    Titel: Antworten mit Zitat

Einbruchsgefahr ist als Argument für einen Sichtschutzzaun denkbar schlecht geeignet, da ein Sichtschutzzaun einerseits keinerlei einbruchhemmende Wirkung hat und außerdem dadurch, dass das Grundstück uneinsehbar wird, den Einbrechern die "Arbeit" sogar erleichtert wird.
Da müssen wohl überzeugendere Argumente her, um das Bauamt zum Umdenken zu bewegen.
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Uli
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.11.2006
Beiträge: 41

BeitragVerfasst am: 12.04.07, 14:06    Titel: Antworten mit Zitat

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