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zusammen Prüfen? Erlaubt - ja oder nein?

 
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SteGra
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Anmeldungsdatum: 07.01.2005
Beiträge: 207

BeitragVerfasst am: 06.04.07, 13:23    Titel: zusammen Prüfen? Erlaubt - ja oder nein? Antworten mit Zitat

Hallo!

Habe bei einer Hausarbeit ärgste Platzprobleme. Sehe kaum noch etwas, was ich kürzer schreiben könnte. Muss aber noch mindestens 2 Tatbestände prüfen.

Vorliegend geht es um folgendes:

A verkauft Diebesgut an einen Dritten. Hier ist eine Hehlerei zu prüfen die auch zu einem positiven Ergebnis führt.
A übergibt ebenfalls Diebesgut an B. Hier ist auch Hehlerei zu prüfen, allerdings wird diese nicht durchgehen, da B den A bezüglich des Diebesguts erpresst hat.

Kann/darf/sollte man sowas zusammen prüfen?

Ist es erlaubt, in einem Obersatz von "Hehlerei in zwei Fällen" zu sprechen?

Danke für die Antworten und schöne Ostern...
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Schmunzel
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.09.2006
Beiträge: 67

BeitragVerfasst am: 06.04.07, 18:51    Titel: Antworten mit Zitat

Würde ich nicht machen, weil

a) zwei verschiedene andere Personen,

b) offenbar zwei getrennte rechtliche Problemkreise.

Davon abgesehen dürfte es auch nicht wesentlich kürzer werden, wenn Beides zusammengefasst wird.
_________________
Ein technisch gut ausgebildeter Jurist kann im Grunde genommen alles beweisen.
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showbee
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.01.2005
Beiträge: 1524
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 08.04.07, 21:49    Titel: Re: zusammen Prüfen? Erlaubt - ja oder nein? Antworten mit Zitat

SteGra hat folgendes geschrieben::
A übergibt ebenfalls Diebesgut an B. Hier ist auch Hehlerei zu prüfen, allerdings wird diese nicht durchgehen, da B den A bezüglich des Diebesguts erpresst hat. Kann/darf/sollte man sowas zusammen prüfen?


Hi,

sag mal in welchem Semester bist du? Also hier kann man rund um Erpressung/Raub/Nötigung ein riesen Faß aufmachen. Bei Erpressung von Diebesgut könnte (je nach Fall) auch eine mittelbare Täterschaft wegen Nötigungsnotstand in Betracht kommen. Auch muss man hier ggf. beim Diebstahl (wenn Tatherrschaft) schon an die Dritt/Selbstzueignung denken und fein abgrenzen. Eine Hausarbeit im Strafrecht in der man noch Seiten "frei" hat, ist m.E. schon nur noch 3 Punkte wert. Sowas hab ich noch nie gesehen, habe mir erst letztens HA aus dem 1./3./5. Semester angesehen und in allen hätte ich arge Platzprobleme gesehen... Kann an anderen Unis wohl nicht anders sein!

der showbee
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 09.04.07, 01:48    Titel: Antworten mit Zitat

Jetzt kann ich es ja zugeben: ich habe dann immer den 1,5-zeiligen Zeilenabstand auf 1,4 runtergesetzt, den vorgegebenen 8,5 cm-Rand auf 8,2 cm "gekürzt", oben und unten den Rand von 2,0 cm auf 1,7 cm "verkürzt" und die Schriftgröße von 12 auf 11,5 gesetzt. Hat nie einer gemerkt.

Ätsch, liebe Korrekturassistenten, wäre ja auch zu aufwendig, mal etwas nachzumessen... Auf den Arm nehmen

Beste Grüße

Metzing
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Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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cL!cK
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 29.10.2005
Beiträge: 803

BeitragVerfasst am: 09.04.07, 06:39    Titel: Antworten mit Zitat

Metzing hat folgendes geschrieben::
Hat nie einer gemerkt.


Ich glaube schon, dass sie es merken. Allerdings wissen sie meistens auch, dass es schlicht und einfach nicht anders geht. Ich persönlich habe es auch noch nie geschafft eine HA auf 25 Seiten zu lösen. Am Ende mussten bei mir nicht nur die Ränder dran glauben, sondern auch jegliche Absätze. Mit den Augen rollen
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Gast






BeitragVerfasst am: 09.04.07, 08:51    Titel: Antworten mit Zitat

Und wenn man bei der Tatbestandsprüfung nicht jedes einzelne Tatbestandsmerkmal mit einer eigenen Überschirft versieht (zumal wenn die Prüfung einfach gelagert ist), dann wird da auch durch die ersparten Giederungsebenen hübsch Platz gespart (also beim Diebstahl nicht 1. Objektiver Tatbestand a) Sache) aa) Körperlich...)
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