Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 18.04.07, 10:29 Titel: Übergang eines Mandats
Habe vor ca. einem Jahr einer Kanzlei mit der Vertretung meiner Rechte beauftragt. Die Kanzlei trug den Namen Anwaltskanzlei M. Nun ist M. aus der Kanzlei ausgestiegen wodurch die Kanzlei einen anderen Namen trägt. Nun erhalte ich eine Kostenrechnung der neuen Kanzlei, in der vermerkt ist, das aufgrund einer Vereinbarung mit Herrn M. die Kanzlei meinen Fall weiter bearbeitet. Ist dies ohne meine Zustimmung möglich? Muss ich an die neue Kanzlei zahlen?
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 18.04.07, 15:51 Titel: Re: Übergang eines Mandats
todason hat folgendes geschrieben::
Ist dies ohne [...] Zustimmung möglich?
Kommt darauf an, ob der Mandant den Vertrag mit der Kanzlei oder dem spezifischen Anwalt hat. Üblich ist wohl ersteres. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Doch, die Kanzlei ist doch die selbe, nur der Name hat sich geändert.
Sie stehen doch auch nicht plötzlich ohne Strom da, nur weil Ihr Anbieter seinen Namen von Grünstrom in Blaustrom gewechselt hat. Ihren Vertrag mit dem Stromanbieter berührt dieser Namenswechsel (zu Ihrem Glück) nicht. _________________ Karma statt Punkte!
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.