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Verfasst am: 13.04.07, 16:25 Titel: GEZ-Befreiung und Einkommensgrenze
Wenn es einen Schwellenwert für Jahreseinkommen gibt, ab denen GEZ-Gebühren gezahlt werden müssen, müsste im Umkehrschluss der gleiche Schwellenwert eine Befreiung ermöglichen, früher genannt Sozialhilferegelsatz, oder?
Jedenfalls möchte Person A sich mehr auf sein Studium konzentrieren und wird seine freiberuflichen Ambitionen hinten anstellen. Daher möchte sich Person A von der GEZ-Zahlungspflicht befreien lassen. Er ist aber weder arbeitslos gemeldet, noch empfängt er BAFöG. An welche Stelle sollte er sich wenden, an die GEZ oder an das Sozialamt? Welche eventuellen Besonderheiten sind zu berücksichtigen?
Anmeldungsdatum: 10.01.2005 Beiträge: 3021 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 13.04.07, 16:34 Titel:
Stundenten kriegen vor einer Exmatrikulation in der Regel keine Hilfe vom Sozialamt noch ALG II, was Voraussetzungen für eine Befreiung von der GEZ-Gebühr wären.
Aber ein Antrag als Härtefall könnte nicht schaden, mit Einkommensbescheinigungen. Liegt man dann unter dem Satz für Sozialhilfe oder ALG II oder nur minimal darüber, könnte das klappen. Man schaue mal im Web der GEZ.
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