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Zurücknahme einer Berufungsklage d. Rechtsanwalt?

 
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xsirodx
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Anmeldungsdatum: 23.06.2006
Beiträge: 448
Wohnort: 41363 Jüchen

BeitragVerfasst am: 21.04.07, 12:59    Titel: Zurücknahme einer Berufungsklage d. Rechtsanwalt? Antworten mit Zitat

Wenn eine 87-jährige Mieterin, die seit 60 Jahren in einer Mietwohnung wohnt, und verurteilt wird die Wohnung zu räumen, ihren Rechtsanwalt beauftragt in Berufung zu gehen, darf der dann
in der mündlichen Verhandlung ohne Rücksprache mit der Auftrag-
geberin die Berufung zurück nehmen ?
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Kobayashi Maru
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 21.04.07, 14:22    Titel: Antworten mit Zitat

Unter Abwägung aller Umstände, und wenn dies im Interesse der Klägerin ist, dann darf er dies natürlich. Der Anwalt ist dafür mit Sicherheit auch von der Klägerin bevollmächtigt.
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xsirodx
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Anmeldungsdatum: 23.06.2006
Beiträge: 448
Wohnort: 41363 Jüchen

BeitragVerfasst am: 21.04.07, 14:44    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, die Mieterin wollte alle Rechtswege ausschöpfen, und gegen das
Berufungsurteil vor dem Bundesverfassungsgericht Beschwerde einlegen.

Das hat nämlich in einem gleichen Fall entschieden, das die Mieterin nicht gekündigt
werden kann.
Ebenso gibt es mehrere positive Urteile des BGH.
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Kobayashi Maru
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 21.04.07, 15:09    Titel: Antworten mit Zitat

xsirodx hat folgendes geschrieben::
Nein, die Mieterin wollte alle Rechtswege ausschöpfen, und gegen das
Berufungsurteil vor dem Bundesverfassungsgericht Beschwerde einlegen.

Nun ja, dies muß nicht unbedingt im Interesse der Klägerin liegen. Winken

Die Frage war, inwieweit der Anwalt ohne Rücksprache mit dem Mandanten die Berufung zurücknehmen darf - und dies darf er.

Zitat:
Das hat nämlich in einem gleichen Fall entschieden, das die Mieterin nicht gekündigt
werden kann. Ebenso gibt es mehrere positive Urteile des BGH.

Dies hier zu beurteilen, ohne den Sachverhalt zu kennen, dürfte niemandem gelingen.
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