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Haftet Anwalt für verursachte Verwaltungskosten des Mandant?

 
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Dunja
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Anmeldungsdatum: 01.07.2005
Beiträge: 734

BeitragVerfasst am: 19.04.07, 10:23    Titel: Haftet Anwalt für verursachte Verwaltungskosten des Mandant? Antworten mit Zitat

Kann sich die Verwaltung eigentlich zwischen Mandant und Anwalt entscheiden von wem sie die Kosten für einen abgelehnten Verwaltungsakt (=VA) einfordert oder haftet hierfür nur der Mandant selbst?

Beispiel: Mandant M beauftragt Anwalt A einen VA zu beantragen. Der VA wird mit abgelehnt. Für die Ablehnung fordert die Behörde B eine Gebühr.

Kann B diese Gebühr nun auch von A verlangen oder nur von M?
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flüstertüte
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.10.2006
Beiträge: 807
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 19.04.07, 12:16    Titel: Antworten mit Zitat

Gebührenschuldner ist derjenige, welcher den begehrten VA haben wollte - also der Mandant, in dessen Namen wohl der Anwalt tätig wurde.

So jedenfalls mein Verständnis.

Edit: So wie hier sieht es meistens aus: ( § 2)

http://www.konstanz.de/imperia/md/content/intranet/verwaltungsorganisation/ablauforganisation/8.pdf

Veranlasser ist der Mandant, in seinem Interesse liegt es auch.
_________________
Das Leben ist ungerecht, aber denke daran: nicht immer zu deinen Ungunsten. John F. Kennedy
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Dunja
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.07.2005
Beiträge: 734

BeitragVerfasst am: 19.04.07, 15:51    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für Deine Antwort.

Gefühlsmäßig bin ich auch Deiner Meinung. Vom Wortlaut des § 2 I Nr. 1 könnte man aber wohl auch vertreten, dass der Anwalt die Gebühr zahlen muss oder? Schließlich hat er ja den VA durch seinen Antrag veranlasst. Hmmm...
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 19.04.07, 17:35    Titel: Antworten mit Zitat

Dunja hat folgendes geschrieben::
Schließlich hat er ja den VA durch seinen Antrag veranlasst. Hmmm...


Anwälte handeln grundsätzlich im Namen des Mandanten und nicht im eigenen.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 21.04.07, 00:26    Titel: Antworten mit Zitat

M.A.S. hat folgendes geschrieben::
Anwälte handeln grundsätzlich im Namen des Mandanten und nicht im eigenen.

Das ist in diesen Fällen jedenfalls grundsätzlich die (widerlegliche) Vermutung...

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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