Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Kostenvoranschlag zahlen privater Zahnarzt zahlen
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Kostenvoranschlag zahlen privater Zahnarzt zahlen

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Arzt-, Zahnarzt- und Medizinrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
holm667
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 24.04.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 24.04.07, 19:05    Titel: Kostenvoranschlag zahlen privater Zahnarzt zahlen Antworten mit Zitat

Hallo,

da Wurzelkanalbehandlungen nicht mehr von den Kassen getragen werden habe ich mich im April 2006 zu einem privaten Endotologen begeben. Ich wollte gerne einen Kostenvoranschlag für die Wurzelkanalbehandlung haben. Er fertigte also ein Röntgenbild an und gab mir den Kostenvoranschlag über 850€. Das war mir zu teuer und ich ließ das ganze im Studentenkurs machen.
Im Februar 07 bekam ich plötzlich eine Rechnung für die Analyse. Ich wurde bei der Behandlung aber nicht auf entstehende Kosten hingewiesen. Weder mündlich noch habe ich etwas unterschrieben. Ich hätte sonst ja gar nicht die Voruntersuchung gemacht.
Ist es rechtens, dass der Zahnarzt die Kosten für das Röntgen usw.einfordert?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
JD
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 171

BeitragVerfasst am: 25.04.07, 21:40    Titel: Antworten mit Zitat

Ja , es ist rechtens.
Private Mehrkostenvereinbarungen etc. gibt es nur im "Kassenzahnarztrecht" um Patienten den Ausschluß von Leistungserstattungen durch die gesetzl. Krankenversicherung zu verdeutlichen. Bei Privatzahnärzten muß für Diagnose und Therapie der Patient privat zahlen. Ist ja eigentlich logisch und wie in jedem Dienstleistungszweig üblich.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Arzt-, Zahnarzt- und Medizinrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.