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Rückerstattung für Nachmachen von Schlüsseln

 
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Annex
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 23.04.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 23.04.07, 20:39    Titel: Rückerstattung für Nachmachen von Schlüsseln Antworten mit Zitat

Hallo,

folgende Situation:
Person A und B sind frisch getrennt, Person B hat teilweise bei Person A gewohnt udn hat einen Wohnungs- und einen Autoschlüssel gehabt. Person B kam nach der Trennung in die Wohnung und hat seine Sachen geholt, ohne das Person A anwesend war. Anschließend hat Person B die Schlüssel laut eigener Aussage im Fluss versenkt.

Gibt es einen Rechtsanspruch, mit dem Person A von Person B die Erstattung der Kosten für das Nachmachen der Schlüssel fordern kann? Person B hat sich geweigert, die Kosten zu tragen.

Danke für Tipps im Voraus.

Gruß, Annex
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Hinnerk14
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2006
Beiträge: 403
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 24.04.07, 17:44    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ein schriftlicher Vertrag besteht, ist sicherlich eine Forderung geltend zu machen.
Ansonsten einen Anwalt nehmen und die Sache einklagen
( bei einem Wert von ca. 5 € macht das natürlich sehr viel Sinn)
_________________
Meine Meinung als Mensch
( nicht immer die Meinung vom Juristen )
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Cicero
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 24.04.07, 18:25    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ich Ihr Mobiltelefon in den See werfe, dann muss ich ihnen halt ein neues besorgen oder den Wiederbeschaffungswert zahlen. (§ 823 I BGB). Wenn ich ihren Hausschlüssel in den See werfe...
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