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Verfasst am: 23.04.07, 17:34 Titel: Fragen zu Eil und Spontandemonstration
Hallo,
ich habe ein paar Fragen Demos.
1. Darf ein Polizei,- bzw Staatsschutz Beamter Person A die Anmeldung einer Spontandemonstration verwehren, da er sagt, dass eventuell die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet sei? Oder MUSS er in der Lage sein genug Polizei herbeizurufen um das Demonstrationsrecht zu garantieren?
2. Muss ein Polizeibeamter Person A die obengenannte Verwehrung der Anmeldung schriftlich geben?
3. Ich habe gelesen eine Spontandemonstration braucht keinen Leiter/Verantwortlichen, im Gegensatz zu Eildemos. Stimmt das?
4. Muss Person A bevor er eine Spontandemo macht erst bei der Polizei anrufen oder kann Person A gleich los marscheiren und warten bis einer von der Polizei kommt um seine Anmeldung entgegen zu nehmen?
5. Darf ein Megafon auf Grund der geringen erwarteten Teilnehmerzahl verboten werden? Wenn ja, gibt es eine Möglichkeit, dass durchzubringen, weil sonst die Bürger ja nur schlecht über die Belange der Demo aufgeklärt werden können?
Vielen Dank schonmal im Vorraus für die Beantwortung
und natürlich plane ich keine sponti demo, dass wäre wohl auch ziemlich blöd (vor allem das im internet zu fragen)
nehmen wirdoch mal an in dem politisch-motivierten leben von Person A tritt öfters mal der fall auf, dass eine spontan demo "notwendig ist".
aus diesem blickweinkel hätte ich gerne die fragen beantwortet.
danke
ich kenne nur das Versammlungsgesetz, und da bestimmt der § 14 dass eine Versammlung 48 Stunden vorher angemeldet sein muß.
Ist sie das nicht, kann sie nach § 15 Abs. 3 aufgelöst werden. Nach dem § 15 Abs. 1 können Auflagen gemacht werden, werden sie nicht eingehalten kann die Veranstaltung verboten werden.
Grüße
Ronny _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.
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