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Tätigkeitsumfang des RA bei Verbr.Inso

 
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Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 26.04.07, 13:23    Titel: Tätigkeitsumfang des RA bei Verbr.Inso Antworten mit Zitat

Muss ein Anwalt bei der außerger. Schuldenbereinigung auf Beratungshilfe auch den Antrag an das Gericht fertigen und für Monierungen gerade stehen oder reicht die Ausstellung einer Bescheinigung über das Scheitern?

Hintergrund: Da das Anwaltsprogramm den Antrag praktisch automatisch ausfüllt, wird dieser Antrag dem Mandanten mitgegeben für die Einreichung bei Gericht. Wenn das Gericht Fehler findet, ersucht es den Anwalt um Korrektur. Meiner Auffassung nach wäre für diese Tätigkeit die Beratungshilfe nicht mehr ausreichend. Entweder der Rechtspfleger berät den Antragsteller und hilft ihm bei der Korrektur oder das Gericht müsste PKH bewilligen für das Antragsverfahren...

Wer hat praktische Erfahrung?
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"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“

Albert Einstein
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ThoFa
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.02.2005
Beiträge: 830

BeitragVerfasst am: 26.04.07, 16:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

der Beratungsschein gilt nur für den außergerichtlichen Vergleich und die Bestätigung des Scheiterns des gleichen.

MfG

ThoFa
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