Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - 9. Klasse Realschule u. dan Hauptschul Prüfung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

9. Klasse Realschule u. dan Hauptschul Prüfung

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schul- und Prüfungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Mark17
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 29.04.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 29.04.07, 09:30    Titel: 9. Klasse Realschule u. dan Hauptschul Prüfung Antworten mit Zitat

Hi
Mein Lehrer hat in der Klasse gefragt wer schon alles 10 Jahre schule hintersich hat, wer die zehn jahre hat schreibt nächste woche die Hauptschul Abschlussarbeiten zur absicherrung fals man nochmal in der 9. Klasse Realschule dan sitzen bleibt ...
Ja ich bin einer von denen da wollte ich wissen ob man jetzt nur die 3 Abschluss Arbeiten schreiben muss oder ob man dan auch noch eine Hausarbeit präsentieren muss?

MfG Mark
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Kurt Knitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 29.04.07, 11:05    Titel: Antworten mit Zitat

Bundesland?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Mark17
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 29.04.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 29.04.07, 12:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hessen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Kurt Knitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 29.04.07, 13:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Mark,

Zitat:
ob man jetzt nur die 3 Abschluss Arbeiten schreiben muss oder ob man dan auch noch eine Hausarbeit präsentieren muss?


Verordnung Bildungsgänge Grund- und Mittelstufe VOBGM hat folgendes geschrieben::
§ 39
Gleichstellung mit dem Abschluss der Jahrgangstufe 9
(Hauptschulabschluss) und dem mittleren Abschluss (Realschulabschluss)

(1) Das Zeugnis der Schülerinnen und Schüler, die in die Jahrgangsstufe 10 einer Realschule, eines Gymnasiums oder entsprechender Schulzweige versetzt worden sind, steht dem Abschluss der Jahrgangsstufe 9 (Hauptschulabschluss) gleich. Dasselbe gilt, wenn eine Schülerin oder ein Schüler zwar nicht in die Jahrgangsstufe 10 versetzt worden ist, die Erteilung des Hauptschulabschlusses aber unter entsprechender Anwendung der Versetzungsbestimmungen dieses Bildungsganges möglich gewesen wäre. Bei Schülerinnen und Schülern an schulformübergreifenden (integrierten) Gesamtschulen, denen nach § 36 Abs. 2 voraussichtlich der Realschulabschluss zuerkannt werden kann, ist das Zeugnis am Ende der Jahrgangsstufe 9 dem Hauptschulabschluss gleichgestellt, wenn die Bedingungen des § 55 Abs. 2 erfüllt sind, wobei die Regelungen über die Abschlussprüfung bei der Ermittlung der Endnoten unberücksichtigt bleiben.

(...)

§ 40
Verfahren

(1) Über die Gleichstellung nach § 39 entscheidet die Klassenkonferenz am Ende der Jahrgangsstufe 9 oder 10 nach Maßgabe der für die Versetzungskonferenz geltenden Bestimmungen der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses. Sie trifft ihre Entscheidungen unter Beurteilung des Einzelfalls aus pädagogischer Verantwortung und frei von Schematismus.

Das ist also offensichtlich eine freie Ermessensentscheidung der Lehrer des jeweiligen Schülers.

Schöne Grüße
Kurt
_________________
Die länderspezifischen Schulgesetze und vieles mehr auf dem Deutschen Bildungsserver:
http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=552
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Mark17
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 29.04.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 29.04.07, 13:58    Titel: Antworten mit Zitat

Gut danke für die Antwort Smilie
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schul- und Prüfungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.