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Ein Telefonanbieter habe aus einer Anfrage des K einen Auftrag selbstständig geprägt und aus einem Analoganschluss den unbestellten DSL-XXL Tarif geprägt. Unverzüglich widerspricht K, bleibt aber auch mit weiteren Beschwerden ungehört.
Er bekäme Rechnungen mit Kompletttarif und konnte so überhaupt nichts mehr nachvollziehen. Er zahlt noch einen Schätzbetrag und irgendwann gar nichts mehr.
Das Telefon wird abgestellt- 14 Tage lang.
Endlich werde er gehört und der Telefonanbieter gäbe ihm (K) Recht. Der Telefonanbieter ist bereit den eingetretenen Schaden zu bezahlen.
Wie ist ein solcher zu beziffern oder zu begründen, wenn nur das Telefon nicht geht?
Gibt es hier Pauschalbeträge, z.B. pro Tag?
Für die 14 Tage wird wohl keine grundgebühr oä zu zahlen sein, für etwaige darüber hinausgehende Schadensbeträge müsste schon nachgewiesen werden, welche Schäden/Schadenspositionen denn tatsächlich verursacht wurden/eingetreten sind (teure Mobiltelefonate statt festnetz als Beispiel)
Wenn es sich hier um einen Geschäftsanschluss handeln würde und Kunden während dieser Zeit nicht erreicht werden konnten, weil der Anschluss stets das Besetztzeichen hören ließ und dadurch der Telefonkunde gar nicht wahrnehmen konnte, dass nur sein Anschluss einseitig gesperrt war, könnte man dann nicht noch mehr fordern?
Verträge könnten z.B. nicht zustande gekommen sein oder Ähnliches?
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