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defekter Motorroller nach Unfall durch Dritten

 
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rosenkrieger
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.05.2006
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 06.05.07, 18:45    Titel: defekter Motorroller nach Unfall durch Dritten Antworten mit Zitat

Welche privatrechtlichen Maßnahmen können bei folgendem Sachverhalt ergriffen werden:

Der sechzehnjährige B. verleiht seinen Motorroller an einen Freund. Der Entleiher verleiht
den Motorroller ohne Wissen des Besitzers an einen Dritten. Dieser verursacht bei einer
Fahrt mit dem Motorroller einen Unfallschaden in Höhe von ca. 480,-- EUR.
Ein schriftl. Kostenvoranschlag liegt vor. Schadenfotos wurden aufgenommen. B. hat bisher
erfolglos versucht die Schadensübernahme sowohl beim minderjährigen Entleiher als auch bei dessen Eltern anzubringen.

Welche Möglichkeiten hat B. die Schadensübernahme aussergerichtlich durchzusetzen?
Auf welches Recht kann sich der sechzehnjährige B. berufen um sich den Schaden ersetzen zu lassen?
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 08.05.07, 05:19    Titel: Re: defekter Motorroller nach Unfall durch Dritten Antworten mit Zitat

rosenkrieger hat folgendes geschrieben::

Auf welches Recht kann sich der sechzehnjährige B. berufen um sich den Schaden ersetzen zu lassen?

Auf das Recht der Unerlaubten Handlungen.

B hat gegen den Schadensverursacher einen Anspruch auf Schadensersatz nach § 823 Abs. 1 BGB, eventuell in Verbindung mit § 828 BGB.

Ein Anwalt kann sicher nichts schaden, zumal die Kosten vermutlich von der Gegenseite getragen werden müssen.
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