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Ein Rechtsanwältin (ohne Kenntnis der eigentlichen Klägerin) erhebt eine Forderung über 30.000 € an die getrennt lebende zweite Frau eines Schuldners. Die zweite Frau teilt mit, dass nach Rücksprache eine Forderung in der Höhe nicht mehr bestehen würde. Die Rechtsanwältin klagt und obwohl dem Gericht mitgeteilt wurde, nach Richtigstellung der Forderung zahlen zu wollen, wird die Frau durch einen Rechtsanwaltsfehler in einem Versäumnisurteil verklagt. Sie zahlt die reduzierte Forderung über 10.000 € sowie die Gerichts- und Rechtsanwaltskosten. Es stellt sich heraus, dass die Forderung durch falsche Anderkontoführung trotzdem noch um über 6.000 € zu hoch war. Jetzt verlangt die Rechtsanwältin zusätzliche darüber hinaus eine Kostenerstattung über 360 € , die sich aus der Differenz von 30.000 € zu 10.000€ ergeben haben.
Die Richtigstellung des Anderkontos hat die Rechtsanwältin über 5 Monate hinausgezögert. In Teilbeträgen die Summe erstattet. Die Rechtsanwaltskammer teilt dazu mit, dass es aus ihrer Sicht keine Gründe zu einer Maßnahme gäbe. Es wird empfohlen sich bei einem Rechtsanwalt beraten zu lassen.
Natürlich funktioniert er so. Schon der Sachverhalt lässt an wesentlichen Punkten nicht erkennen, ob und wo nun verschuldete Anwaltsfehler vorliegen.
Unterstellen wir diese aber einmal. Dann ist es ein Fehler. Offensichtlich wird es ja wohl in der Realität immer wieder passieren, dass Menschen Fehler machen. Hersteller von Waren, Makler, Gastwirte, Transporteuere Handwerker, Mediziner, Anwälte usw.
Und wenn diese Personen nicht für die Fehler einstehen wollen, zieht man vor Gericht und lässt das Bestehen von Schadenersatzansprüchen durch den Richter prüfen.
So funktioniert der Rechtsstaat. _________________ Obiger Text reflektiert meine spontane Meinung. Ich übernehme hierfür keine Haftung. Sie entspricht nicht dem Sorgfaltsmaßstab einer kunstgerechten juristischen Beratung.
Der Anwalt hat seine Versicherung bereits einbezogen. Er hatte vergessen seine anwaltliche Beauftragung beizufügen. Thema abgehakt.
Die Dreistigkeit besteht doch darin, dass ein Anderkonto falsch geführt wurde. Bei Gericht daher eine überzogene Forderung eingebracht wurden und man dann aus der Differenz der ursprünglichen falschen mehrfach zu hohen Forderung und der bei Gericht durchgesetzen Forderung eine Gebühr erhebt.
Die Dreistigkeit besteht doch darin, dass ein Anderkonto falsch geführt wurde. Bei Gericht daher eine überzogene Forderung eingebracht wurden und man dann aus der Differenz der ursprünglichen falschen mehrfach zu hohen Forderung und der bei Gericht durchgesetzen Forderung eine Gebühr erhebt.
Schon, nur was hat das exakt mit der Funktionsfähigkeit des Rechtsstaates zu tun? _________________ Obiger Text reflektiert meine spontane Meinung. Ich übernehme hierfür keine Haftung. Sie entspricht nicht dem Sorgfaltsmaßstab einer kunstgerechten juristischen Beratung.
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