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Gewinnspiele welches Recht

 
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Dr.Stoni
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.05.2007
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 07.05.07, 00:54    Titel: Gewinnspiele welches Recht Antworten mit Zitat

Also meine Frage ist, in welchem Recht ich Regeln oder Richtlinien zu Gewinnspielen finden kann, bzw. wenn sich jemand damit auskennt, ob ich unverbindlich mal 2, 3 Fragen dazu stellen kann per PN

Es geht dabei darum selbst ein Gewinnspiel zu Veranstalten.

Danke, würde mir sehr weiterhelfen
Smilie
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Dr.Stoni
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.05.2007
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 23.06.07, 05:55    Titel: Antworten mit Zitat

Frage Hat den hier keiner ein Plan wo ich Info´s bekommen kann Frage
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mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 24.06.07, 23:02    Titel: Antworten mit Zitat

Bewerben Sie sich bei einer der staatlichen Spielbanken oder bei der Lottozentrale. Öffentliche Glücksspiele sind in Deutschland Staatsmonopol. In ihrem Hobbykeller dürfen Sie mit Tante Erna und Onkel Gerd Skat kloppen - auch um Geld. Lose verkaufen "für den guten Zweck", auf einem Jahrmarkt oder einer Kirmes ist ebenfalls - mit Genehmigung - erlaubt.
Für Einzelheiten gibt es eine eigene Internetseite: http://www.lotterierecht.de/ . Ob die allerdings was taugt, kann ich nicht beurteilen.

Eine PN zu Rechtsfragen beantworte ich grundsätzlich nicht.
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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Aphrodite
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 05.07.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 05.07.07, 15:39    Titel: Antworten mit Zitat

so, wie ich das lese, geht es hier um ein Gewinn- und kein Glücksspiel. Dieselbe Frage stellt sich mir:
Was muss ein Anbieter von folgender Art Gewinnspiel rechtlich beachten (bzw. wo finde ich entsprechende Gesetzgebung):

Rätsel (in einer kostenlos ausliegenden Zeitschrift) werden von Lesern gelöst, Lösungen werden dem Ausrichter zugesandt, Ausrichter lost (bei mehr Teilnehmern als Preisen) Gewinner aus, Gewinner bekommt Preis vom Ausrichter. Preise werden von Sponsoren und Werbepartnern bereitgestellt.

Ab welcher Größenordnung (oder aus welchen Gründen auch immer) sind notariell überwachte Auslosungen notwendig?
Inwieweit haftet der Ausrichter für die Zusage eines Gewinns an den Gewinner, wenn der Sponsor/Werbepartner nicht liefern kann?

Mit freundlichen Grüßen
Freya
_________________
If I could approach you or even get close to the scent that you left behind, i'd be fine!
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