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Verfasst am: 02.10.04, 13:23 Titel: Rückgaberecht für Arnzeimittel im Einzelhandel
Guten Tag!
Ich habe am 04.09.2004 ein Antibiotikum auf Rezept in der ortsansässigen Apotheke gekauft. Da ich das Medikament glücklicherweise aufgrund ausbleibender Infektion nicht benötigte, wollte ich es, den Kassenzettel vorlegend, am 27.09.2004 in der Apotheke zurückgeben.
Die Packung blieb in der Zwischenzeit ungeöffnet und war signifikanten Temperaturschwankungen nicht ausgesetzt.
Die Apotheke verweigerte die Rücknahme - dies sei generell nicht möglich.
Wie ist die rechliche Lage?
Da sogar die IKK Nordhrein-Westfalen im Zusammenhang mit Online-Versandhandel darauf hinweist, auf ein 30-tägiges Rückgaberecht zu achten, frage ich mich, ob dies nicht auch bei einer "normalen" Apotheke - sprich im Einzelhandel der Fall sein müsste.
Über Anworten freue ich mich sehr.
Zum Thema Arzneimittel habe ich kürzlich auf DRS 1 (Schweizer Radio) gehört, dass 30% aller gekauften Medikamente ungebraucht bleiben...
Folgt man Ihrer Argumentation, kann es mir passieren, dass ich in der Apotheke ein Medikament bekomme, welches schon einige Male verkauft war.
Auch verpackte Arzneimittel sind vor Manipulation nicht sicher. Dem Apotheker bliebe nichts anderes übrig, als das Medikament zu entsorgen.
Ohne das jetzt überprüft zu haben, wäre eine gesetzliche Rücknahmepflicht von Medikamenten, egal ob in der Apotheke oder im Versandhandel, Schwachsinn.
Sie hatten die Möglichkeit, das Medikament dann zu holen, wenn Sie es benötigen. Davon haben Sie keinen Gebrauch gemacht, sondern sich einen nicht benötigten Vorrat angelegt.
Ich nehme an, dass es Bestimmungen gibt, die von ihnen und (vor allen Dingen von ihrem Arzt) mißachtet worden sind.
Tragen sie den Sachverhalt ihrer Krankenkasse vor, dann erfahren sie näheres.
Danke für den Tipp - ich habe in der Tat vor, die Krankenkasse kommenden Montag zu kontaktieren.
Wenn Sie bedenken, dass im Online-Versand für Arneimittel oftmals ein Rückgaberecht von 30 Tagen besteht, kann es an und für sich keine Beschränkung für den Einzelhandel geben - wie gesagt, kenne ich die deutsche Rechtslage (Kaufvertrag) leider nicht.
Ein Widerrufsrecht gibt es wenn überhaupt nur bei Fernabsatz- und Haustürgeschäften. Bei Käufen im Laden um die Ecke ist - solange kein Mangel vorliegt - eine Rückgabe/ Umtausch nicht möglich, egal um welche Waren es sich handelt (es sei denn, der Laden gewährt dieses Recht aus Kulanz).
Wenn Sie bedenken, dass im Online-Versand für Arneimittel oftmals ein Rückgaberecht von 30 Tagen besteht, kann es an und für sich keine Beschränkung für den Einzelhandel geben
Doch, denn was ist der Sinn des Widerrufsrecht beim Fernabsatz? Daß der K dort nicht, wie im Einzelhandel, die Ware vor Kauf prüfen kann. Ergo ist die Konstruktion "wenn online so, dann auch im Laden so" völlig unlogisch. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Das Verbot des Rücknahmeverbots kommt daher, weil niemand nach Verkauf mehr garantieren kann, daß das Arzneimittel richtig gelagert wurde. Es müßte jede Packung neu vom Hersteller untersucht werden, bevor es wieder in den Handel kommt. Das mächtet ihr ja alle nicht, gebrauchte Arzneimittel.
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