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Ich möchte eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen eine "Sachbearbeiterin" des Arbeitsamtes einreichen. Sie hat nachweislich Angaben zur Alhi von meiner Tochter verlangt, die nicht erhoben werden durften und nur bei der zukünftigen ALg II anzurechnen sind. Mein Widerspruch dagegen wurde lapidar mit der Begründung "... Der Widerspruch ist unbegründet abzuweisen...". Wie muß ich diese formulieren, damit es bei einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung rechtsgültigkeit besitzt?
Danke!
Nach Bekanntgabe der Widerspruchsentscheidung verbleibt in der Regel nur noch der Klageweg. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist hierzu nicht angezeigt.
Die Dienstaufsichtsbeschwerde kommt bei persönlichen Verfehlungen eines Amtswalters in Betracht. Nach Schilderung des SV ist dies aber fraglich. Angezeigt könnte hingegen eine sog. Fachaufsichtsbeschwerde sein, wenn das Recht - Ihrer Ansicht nach - falsch angewandt wurde. Der Dienst- und der Fachaufsichtsbeschwerde ist aber in der Regel ein gemein, sie sind zwar form- und fristlos, in der Regel aber auch fruchtlos (soll heißen bringen nichts).
Sollten Sie also der Auffassung sein, Sie sind durch die Entscheidung in Ihren Rechten verletzt, so bleibt nur der Weg der Klage bzw. des Antrags auf einstweilige Anordnung.
Wollen Sie sich ein wenig aufregen bzw. abreagieren wollen und die hierzu notwendige Zeit aufbringen, dann wenden Sie sich mit einer Beschwerde an das Arbeitsamt.
Sie hat nachweislich Angaben zur Alhi von meiner Tochter verlangt, die nicht erhoben werden durften und nur bei der zukünftigen ALg II anzurechnen sind
Wer hat hier was beantragt?
Du weißt, dass es ALHi ab dem 1.1. nicht mehr gibt????
Auch das ALGII bereits jetzt beantragt werden muss?
Oder ist deine Tochter ab dem 1.1. wieder berufstätig?
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