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Terminabsprache mit Unternehmen für Beratungen

 
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manuelschwarz1981
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Anmeldungsdatum: 18.05.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 18.05.07, 10:16    Titel: Terminabsprache mit Unternehmen für Beratungen Antworten mit Zitat

mal angenommen, zwei freunde schließen sich zusammen und ein produkt a bei gewerbetreibenden zu verkaufen. hierzu würden sie natürlich einen termin benötigen, die beiden freunde könnten auch einfach zu den unternehmen hingehen und sich vorstellen oder (was jetzt zur frage gehört) sich telefonisch vorher einen termin holen.

die beiden freunde sind sich nun nicht sicher ob es zur kaltaquise gehört und somit verboten ist. auch wäre den beiden unklar ob telefonverkauf von unternehmen zu unternehmen erlaubt ist...

vielleicht kann den beiden ja jemand helfen!


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flüstertüte
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Anmeldungsdatum: 19.10.2006
Beiträge: 807
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 18.05.07, 11:25    Titel: Antworten mit Zitat

Nach einer Entscheidung des BGH vom letzten Jahr kann nicht immer von einer Zulässigkeit der Telefonwerbung im B2B Bereich ausgegangen werden:

Telefonwerbung erlaubt?

Tatsächlich ist es aber dem Verfasser dieser Zeilen bekannt, dass sich die Wirtschaft davon nicht abhalten läßt, mit oder ohne Opt-In.

Freilich mit dem Risiko einer gerichtlichen Verfolgung/Abmahnung.
_________________
Das Leben ist ungerecht, aber denke daran: nicht immer zu deinen Ungunsten. John F. Kennedy
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manuelschwarz1981
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Anmeldungsdatum: 18.05.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 18.05.07, 11:32    Titel: Antworten mit Zitat

flüstertüte hat folgendes geschrieben::
Nach einer Entscheidung des BGH vom letzten Jahr kann nicht immer von einer Zulässigkeit der Telefonwerbung im B2B Bereich ausgegangen werden:

Telefonwerbung erlaubt?

Tatsächlich ist es aber dem Verfasser dieser Zeilen bekannt, dass sich die Wirtschaft davon nicht abhalten läßt, mit oder ohne Opt-In.

Freilich mit dem Risiko einer gerichtlichen Verfolgung/Abmahnung.


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den beiden freunden ist dies bekannt, wie sie hier feststellen. was jedoch den beiden auch nach ihrer formulierung unbekannt ist, ob die terminabsprache zwischen unternehmen am telefon verboten ist. wobei bei einem telefongesrpäch lediglich ein termin zur produktvorstellung angedacht ist und kein verkauf am telefon angestrebt werden soll... Idee
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flüstertüte
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.10.2006
Beiträge: 807
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 21.05.07, 21:06    Titel: Antworten mit Zitat

Wo ist da der Unterschied?

Cold Call bleibt Coldcall. Wichtig ist nicht das erstrebte Ziel ( ok, Kommerz in irgendeiner Weise, sei es unmittelbar oder anbahnend, muss gegeben sein) sondern der möglicherweise nicht vorab genehmigte Kontakt an sich.

Das Risiko bleibt.
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manuelschwarz1981
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Anmeldungsdatum: 18.05.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 23.05.07, 20:58    Titel: Antworten mit Zitat

flüstertüte hat folgendes geschrieben::
Wo ist da der Unterschied?

Cold Call bleibt Coldcall. Wichtig ist nicht das erstrebte Ziel ( ok, Kommerz in irgendeiner Weise, sei es unmittelbar oder anbahnend, muss gegeben sein) sondern der möglicherweise nicht vorab genehmigte Kontakt an sich.

Das Risiko bleibt.


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achso, die beiden freunde dachten bis jetzt das lediglich die auftragserteilung am telefon nicht erlaubt sei also die kalt aqkuise an sich. jedoch nicht die terminabsprache um potentielle kunden lediglich zu beraten. der verkauf steht ja im hintergrund, bahnt sich aber im idelfall an. sie könnten also recht haben mit ihrer vermutung.

hat jemand noch ein konkretes beispiel oder einen hinweis auf einen paragraphen?
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