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Platzverweis

 
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Hinz&Kunz
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 29.04.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 29.04.07, 13:53    Titel: Folgen? Antworten mit Zitat

Was passiert denn konkret, wenn ein Platzverweis nicht beachtet wird, d.h. die betroffene Person von der Polizei innerhalb der "gesperrten" Zeit in dem betroffenen Gebiet nocheinmal kontrolliert wird? Hat das auch juristische Folgen?
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Gast






BeitragVerfasst am: 29.04.07, 17:26    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die Person wird in Gewahrsam genommen.
Strafrechtliche Folgen hat ein Platzverweis nach Polizeirecht nicht.
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InDubioProReo
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.03.2007
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 30.04.07, 17:42    Titel: Antworten mit Zitat

Und wie lange wird eine betroffene Person in Gewahrsam genommen? 24 Stunden? 48? oder länger oder kürzer?
Gibt doch bestimmt auch dafür Regeln oder? Denn was bringt ein Platzverweis der nur eine kurzes in Gewahrsam nehmen nach sich zieht, aber keine ernsten Konsequenzen?
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Gast






BeitragVerfasst am: 01.05.07, 00:00    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die Person bleibt solange in Gewahrsam, bis der Grund der Maßnahme nicht mehr exsistent ist.
Maximal bis zum Ende des Tages nach der Ergreifung. (zumindest in NRW)
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Captain Crash
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.08.2005
Beiträge: 189

BeitragVerfasst am: 01.05.07, 22:09    Titel: Antworten mit Zitat

ähm... wie "funktioniert" ein platzverweis ??

als beispiel:

auf einer veranstaltung kommt ein polizist in uniform auf A zu und sagt :

sie haben platzverweis - kommen sie morgen um xx uhr auf die wache und holen sie sich den plaztverweis in schriftlicher form bei uns ab!

^^ so ??

Captain Crash
_________________
was ich hier schreibe ist meine persönliche meinung und falls ich einmal damit recht habe ist das immernoch kein juristischer rat
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hawethie
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2279

BeitragVerfasst am: 02.05.07, 07:00    Titel: Antworten mit Zitat

Nö,
der Platzverweis ist ein mündlicher Verwaltungsakt.
Schriftlich gibt es den grds. nicht (Es sei denn, man beantragt, dass der VA schriftlich bestätigt wird, z.B. um ihn im Nachhinein anzufechten).
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DanielB
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.06.2005
Beiträge: 1056

BeitragVerfasst am: 22.05.07, 23:32    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt sehr wohl schriftlich ausgestellte Platzverweise (habe sogar mal einen erhalten), doch die sind wirklich ziemlich selten. Bei ganz besonderen Gelegenheiten soll die Polizei angeblich gar vorgefertigte schriftliche Platzverweise mit passender (allgemeingehaltener aber auf den Anlaß bezogener) Begründung mitführen...
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