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Rechte der Polizei bei "allgemeinen Verkehrskontrollen&
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No-Go
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 21.06.07, 13:30    Titel: Rechte der Polizei bei "allgemeinen Verkehrskontrollen& Antworten mit Zitat

Hallo,

ich wollte mich mal über die Rechte der Polizei, bei "allgemeinen Verkehrskontrollen" informieren.

Nehmen wir mal den Fall das ich von der Polizei angehalten werde und Führerschein und Fahrzeugpapiere vorweisen muss. Angenommen mit den Papieren ist alles in Ordnung und die Polizisten meinen ich solle eine Urinprobe zwecks Drogentest abgeben.
Inwieweit bin ich dazu verpflichtet diese Urinprobe abzugeben wenn:

1. ich genau weiß, dass ich noch nie irgendwelche Drogen zu mir genommen hab
und
2. ich mit 100% Sicherheit noch nie mit Drogendelikten in Verbindung gebracht wurde?

Vielen Dank im vorraus
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Gast






BeitragVerfasst am: 21.06.07, 13:54    Titel: Re: Rechte der Polizei bei "allgemeinen Verkehrskontrol Antworten mit Zitat

No-Go hat folgendes geschrieben::
die Polizisten meinen ich solle eine Urinprobe zwecks Drogentest abgeben.
Inwieweit bin ich dazu verpflichtet diese Urinprobe abzugeben
Niemals.
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No-Go
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.06.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 21.06.07, 14:02    Titel: Antworten mit Zitat

Danke erstmal für die schnelle Antwort.

Eine Frage hätte ich dazu noch:

Falls man dann die Urinprobe verweigert hat man keine Konsequenzen zu befürchten? Beispielsweise das man auf die Wache mitkommen muss oder evtl. gezwungen werden kann so einen Drogentest durchführen zu lassen?
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Gast






BeitragVerfasst am: 21.06.07, 14:16    Titel: Antworten mit Zitat

Zustimmung,

Aber wenn Anhaltspunkte vorhanden sind, dann kann das sehr wohl dazu führen, dass die Polizei den verdächtigen mit auf die Wache zwecks Abnahme einer Blutprobe nimmt. Entlasten kann da ein freiwilliger Drogentest freilich sein...
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Gast






BeitragVerfasst am: 21.06.07, 16:26    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Ivanhoe hat folgendes geschrieben::
Auch die Polizei braucht einen Verdacht um Drogen bzw. Alkoholtests anzuordnen.
Wenn kein Verdacht vorhanden ist, dann gibt es auch keinen Grund für Kontrollen.


auch auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole (und ihr Ivanhoe und Exrichter es bestimmt wissen und auch so gemeint habt) einen freiwilligen Drogen- bzw Alkoholtest kann ein Polizist immer anbieten!
Und von nichts anderem ist der TE in seiner Frage ausgegangen.
Diese Drogen- und Alkoholtest werden auch nicht angeordnet, sonder angeboten.
Die können jederzeit abgelehnt werden.

Sollten jedoch Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Drogen und/oder Alkohol konsumiert wurden kann es dann irgendwann durchaus möglich sein, dass eine Blutprobe angeordnet wird. Und diese kann man dann nicht mehr ablehnen. Die darf nämlich auch zwangsweise durchgeführt werden.
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Obermotzbruder
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 21.06.07, 20:06    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr glücklich Hallöle

Dem stimme ich zu. Ein Angebot ist niemals eine Verpflichtung. Es liegt also dem geneigten Verkehrsteilnehmer frei, das Angebot anzunehmen oder abzulehnen. Allerdings muss er dann, bei konkreter Verdachtslage, mit einer Blutentnahme rechnen.

Grüssle
_________________
Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
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Kormoran
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.06.2006
Beiträge: 2572

BeitragVerfasst am: 22.06.07, 15:43    Titel: Antworten mit Zitat

OT:
Wie habe ich mir eigentlich als bisher nicht in eine solche Situation Gekommener und daher Unwissender eine solche Urinprobe im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle vorzustellen? Pieselt man da unter Aufsicht der Beamten am Straßenrand ins Becherchen oder wie?
_________________
Herzliche Grüße
Kormoran
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Blaise
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Anmeldungsdatum: 12.02.2005
Beiträge: 275

BeitragVerfasst am: 22.06.07, 18:40    Titel: Antworten mit Zitat

Kormoran hat folgendes geschrieben::
OT:
Wie habe ich mir eigentlich als bisher nicht in eine solche Situation Gekommener und daher Unwissender eine solche Urinprobe im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle vorzustellen? Pieselt man da unter Aufsicht der Beamten am Straßenrand ins Becherchen oder wie?


Absaugeinrichtungen für männliche Verkehrsteilnehmer?

Blaise
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Blaise


Man muss die Tatsachen kennen, bevor man sie verdrehen kann (Mark Twain)
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Kormoran
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Anmeldungsdatum: 01.06.2006
Beiträge: 2572

BeitragVerfasst am: 23.06.07, 08:54    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, ja, Lachen ich hab’ mir schon gedacht, dass irgend so was kommt. Das war ja auch zu verlockend. Ansonsten war die Frage aber durchaus ernst gemeint.
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Herzliche Grüße
Kormoran
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Jagoman
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Anmeldungsdatum: 04.12.2006
Beiträge: 96
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 25.06.07, 12:16    Titel: ...... Antworten mit Zitat

http://www.mahsan.de/de/ungeschuetzt/textdateien/mds_produkt_de.php
(Link zur Seite des Herstellers)

Also in Bayern wird der Mahsantest benutzt. Du hast es dir schon richtig vorgestellt. Man pinkelt in einen Becher hinein. (muss aber nicht zwangsläufig am Straßenrand sein Winken )
Aus diesem Becher nimmt der Beamte dann mit einer Pipette den Urin auf und träufelt 3 bis 4 Tropfen davon auf den Mahsantest. Nach kurzer Zeit saugt sich der Teststreifen voll und zeigt anhand der Linien an, ob sich gewisse Stoffe im Urin nachsweisen lassen. Was eine sehr verunsichern kann, ist die Tatsache, dass das Erscheinen eines roten Striches bedeutet, dass keine Abbauprodukte von THC,Amfetamin, Kokain, oder Heroin im Urin zu finden sind. (jeweils ein eigener Strich pro BTM-Art).

Ich glaube zwischenzeitlich sind Tests auf dem Markt, die noch andere Stoffe anzeigen.

Die Zweite Möglichkeit die mir Bekannt ist, wäre der sog. "Drugwipe" test. Mit diesem Test können Betäubungsmittel auf Oberflächen ,wie einem Lenkrad, einer Handfläche usw. festgestellt werden. Mit dem Drugwipe wird meines Wissens über die Oberfläche gestirchen und er zeigt dann an ob sich auf der Fläche Btm befunden hat.

Hoffe ich konnte helfen

Gruß Jago
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Obermotzbruder
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 27.06.07, 21:49    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr glücklich Hallöle

Unter diskreter Aufsicht wird gepullert. So empfindlich sind Angehörige des weichen Geschlechts doch wohl nicht, oder?

Grüssle Lachen
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 27.06.07, 22:03    Titel: Antworten mit Zitat

Obermotzbruder hat folgendes geschrieben::
Unter diskreter Aufsicht wird gepullert. So empfindlich sind Angehörige des weichen Geschlechts doch wohl nicht, oder?

Da das Wild-in-die-Landschaft-Schiffen in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit darstellt, müsste der Polizeiwagen ja eigentlich einen Anhänger mit Dixi-Klo mitführen.
Alles andere wäre ja eine polizeiliche Aufforderung zum Begehen einer Ordnungswidrigkeit? Lachen
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Obermotzbruder
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 28.06.07, 12:29    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr glücklich Hallöle

Selbstverständlich wird hierzu ein Plastikbecher zur Verfügung gestellt. Was danach geschieht? Das ist ja dann eigentlich indirekt. Es ist sogar schon vorgekommen, dass auf die polizeilichen Polster uriniert wurde. Pfui Deibel.


Grüssle Lachen
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comander01
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.12.2005
Beiträge: 1604
Wohnort: near lake constanz

BeitragVerfasst am: 05.07.07, 09:55    Titel: Antworten mit Zitat

Also wenn ich mir jetzt mal so kleene Becherchen wie beim Onkel Doctor vorstelle, die sind bei mir immer viel zu klein. Und wenn ich dann am Straßenrand....in den Becher.....die freundliche Polizistin kontrolliert noch durch Augenschein, ob dat Zeug nicht aus ner Ampulle oder so kommt...und dann läuft der Becher über....dann noch ein Ordnungsgeld wegens Wildpinkeln....das kann doch nicht wahr sein, oder? Auf den Arm nehmen
_________________
Beste Grüße

der comander01
--------------------
....es heißt comander01... comander01 ... mit einem - m - ,nicht mit - mm - und mit ner 01 hintendran, so viel Zeit muss sein!
Ist denn das soooo schwer? ? ?
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ReneS
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.06.2007
Beiträge: 135
Wohnort: Frankfurt/Main

BeitragVerfasst am: 11.07.07, 09:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

nur mal eine Frage: Gibt es neben dem Urintest noch andere Möglichkeiten?

Ein Freund erwähnte mal "Schweißstreifen" für unter die Achsel um einen konkreten Verdacht zu bekommen!

Vielen Dank im Voraus!
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Staatshaushalt = "Ein Haushalt, in dem alle Essen möchten, aber niemand spülen will!"
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