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Ein Arbeitsamt hat über Monate hinweg Beiträge eingezogen, obwohl die hohen Mitarbeiter dort (Leiter einer AA und Teamleiterin der BA) über Monate hinweg genau wußten, dass diese Beiträge zu Unrecht eingefordert wurden. Dies kam nur zufällig bei einem Betroffenen heraus. Diesem Betroffenen wurde dann mitgeteilt, dass die zu unrecht eingezogenen Beiträge zurück gefordert werden können. Es gibt aber noch ca. 20 andere Betroffene, welche auch jetzt noch nicht von der BA unterrichtet wurden.
Die BA hat sicher eine Auskunftspflicht, eine Sorgfaltspflicht oder ähnliches. Die Betroffenen haben nun teilweise beträchtliche Nachteile (neben dem verweigerten Arbeitslosengeld keine KV etc.). Sicher kann auch die Ba Fehler machen, aber in diesem Fall war es tatsächlich "vorsätzlich", was nachgewiesen werden kann.
Was können die Betroffenen unternehmen, sich auf welche Vorschriften berufen?
Das Problem ist die sogenannte "Mitwirkungspflicht". Das ist ein Universalparagraph, den das AA für JEDE Gelegenheit zu seinem Gunsten auslegt. Du/Ihr .hättet wissen müssen, daß zu Unrecht bezahlte Bezüge jederzeit eingefordert werden können. Man unterstellt dann jedem, das "Merkblatt" nicht richtig gelesen zu haben bzw. mit einer rechtsgültigen Unterschrift der "Sache" zugestimmt habt. Unter diesem Hintergrund wird es fast aussichtslos für Dich/Euch werden, dagegen anzugehen.
Wünsche trotzdem viel Glück!
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