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Was darf ein Rechtsanwalt in einer arbeitsrechtlichen Sache (Kündigung) für ein Erstberatungsgespräch ( 30 min) von einem Arbeitnehmer max. verlangen, wenn es nicht zu einer weiteren Tätigkeit kommt.
Hallo Jens,
ist der Auftraggeber Verbraucher, dann ist die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch (also nur mündliche Beratung) auf max. € 190 zzgl. MwSt. begrenzt.
LG
Petra
OLG Hamm 3.8.04, 4 U 94/04
Bei der arbeitsrechtlichen Beratung findet der privilegierte Gebührentatbestand der Erstberatung und damit die Kappungsgrenze nach Nr. 2102 VV RVG keine Anwendung.
Nach dieser Enstcheidung gilt die 190 € - Grenze bei einer arbeitsrechtlichen Beratung nicht, so dass hier für eine Beratung eine sog. 0,1 bis 1 Gebühr anfällt. In Anbetracht dessen, dass der Streitwert im Arbeitsrecht gerne mal bei einem Jahresgehalt liegt, kann da schon der eine oder andere Euro zusammenkommen...
Bisher dachte ich auch immer, dass die 190,-- Euro die Höchstgrenze für eine Erstberatung wäre. Mir ist völlig neu, dass Gerichte jetzt, wie geschehen, beginnen, diese Höchstgrenze aufzuweichen und Anwälten auch hier schon weit höherere Sätze zugestehen.
Bisher dachte ich auch immer, dass die 190,-- Euro die Höchstgrenze für eine Erstberatung wäre. Mir ist völlig neu, dass Gerichte jetzt, wie geschehen, beginnen, diese Höchstgrenze aufzuweichen und Anwälten auch hier schon weit höherere Sätze zugestehen.
Schon die Grundannahme ist eben falsch. Die 190 € für Erstberatungsgespräche galten sowieso nur, wenn der Mandant als Verbraucher zum Anwalt kommt -s.o.. _________________ Obiger Text reflektiert meine spontane Meinung. Ich übernehme hierfür keine Haftung. Sie entspricht nicht dem Sorgfaltsmaßstab einer kunstgerechten juristischen Beratung.
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