Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Zum 01.06.2007 fällt bekanntlich das Zweigstellenverbot aus § 28 BRAO weg.
Ist es nunmehr möglich als Zweigniederlassung z.B. seine Wohnung (inkl. entsprechendem Büro) als Zweigniederlassung anzugeben, ohne dass dort ein RA ständig persönlich vor Ort ist ?
Da § 28 BRAO schlicht gestrichen wurde, bleibt abzuwarten, welche Anforderungen an die Zweigstelle gestellt werden. Das Gesetz selbst sieht hier keine Voraussetzungen vor. Insofern wird abzuwarten sein, wie die Kammern (und sicherlich später auch die Rechtsprechung) die allgemeine Pflicht des § 5 BORA interpretieren. Steuerberater (und Wirtschaftsprüfer) müssen ja einen im Bereich der Zweigstelle niedergelassenen Berufsträger zum Leiter bestellen. Es gibt gute Gründe dafür und dagegen, es so zu machen. Ich meine, daß eine Anpassung der BORA entsprechend § 49 Abs. 3 S. 1 BOStB erfolgen wird und muß.
Es werden nun bestimmt Kollegen versuchen, Zweigstellen - und sei es in der privaten Küche - einzurichten. Abseits des Berufsrechts stellt sich jedoch in wohl 95% der Fälle die Frage, ob das a) organisatorisch, b) versicherungsrechtlich und c) steuerlich so sinnvoll ist.
Antwort: Ich würde es probieren (bitte erst ab 02.07.2007), denn § 27 BRAO n.F. sieht nur eine Anzeigepflicht vor. Sofern die Zweigstelle im Bereich einer anderen Kammer liegt, muß die Anzeige auch gegenüber der für die Zweigstelle zuständigen Kammer erfolgen. _________________ Falsche Urteile sind schlimm. Schlimmer sind Anwälte, die das nicht erkennen.
War mein Beitrag hilfeich? Falls ja, ein KLICK auf die grünen Punkte wäre nett.
siehe jetzt auch hier _________________ Falsche Urteile sind schlimm. Schlimmer sind Anwälte, die das nicht erkennen.
War mein Beitrag hilfeich? Falls ja, ein KLICK auf die grünen Punkte wäre nett.
und jetzt auch noch hier _________________ Falsche Urteile sind schlimm. Schlimmer sind Anwälte, die das nicht erkennen.
War mein Beitrag hilfeich? Falls ja, ein KLICK auf die grünen Punkte wäre nett.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.