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Verfasst am: 06.06.07, 20:34 Titel: Inventar bei Vermietung und Verpachtung § 21 EStG
Hallo,
angenommen jemand hat ein Haus gekauft (1992) von dessen Kaufpreis 80 000 DM auf Grund und Boden und Gebäude und 71.500 DM auf Inventar entfällt. Einige Jahre später verschenkt er es an seine Tochter. Diese vermietet das Haus. Kann man die Abschreibung nur aus den 80.000 DM abzüglich Anteil Grund und Boden ansetzen?
Von dem Inventar ist nur noch eine Küche vorhanden, die auch mitvermietet ist. Bei einer gewöhnlichen Nutzungsdauer von 10 Jahren ist die aber wohl abgeschrieben.
Soweit ein Gebäude oder Eigentumswohnung unentgeltlich erworben wurde, ist die Absetzung für Abnutzung nach dem Prozentsatz vorzunehmen, der für den Rechtsvorgänger maßgebend sein würde, wenn er noch Eigentümer wäre!
80.000 DM abzgl. Grund und Boden verteilt auf die Restnutzungsdauer !
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