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der Streitwert ist z.B. 7500,00 Euro. Das Gericht beschließt nach einer Verhandlung, einen Beweistermin anzusetzen, um über 2500 Euro des Streitwertes Klarheit zu bekommen. Nach alter Vergütung bekam der Anwalt ja eine Prozeßgebühr, Verhandlungsgebühr und eine Beweisgebühr .
Ist die Beweisgebühr nach dem Streitwert 7500 Euro, oder nach 2500 Euro anzusetzen.
Vielen Dank
Wenn noch nach BRAGO abgerechnet wird, ist die Beweisgebühr bei dem geschilderten Sachverhalt aus einem Streitwert von 2.500,- entstanden. _________________ Karma statt Punkte!
Wenn noch nach BRAGO abgerechnet wird, ist die Beweisgebühr bei dem geschilderten Sachverhalt aus einem Streitwert von 2.500,- entstanden.
Das scheint sich aber bei Rechtsanwälten noch nicht rumgesprochen haben. Ich habe zwei Kostennoten ( von zei RA's ) in denen nach dem gesamten Streitwert abgerechnet wird.
Ist so etwas Betrug oder Untreue?
Ich würde in den meißten solcher Fällen eher von gebührenrechtlicher Inkoptenz sprechen. Derartig arbeitende Kanzleien verrechnen sich normalerweise genauso häufig zu ihren Ungunsten. Oft berechnet der Anwalt die Kosten auch nicht selbst sondern eine ReNoGehilfin. _________________ „Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
Da scheint's bereits an der Schuldfähigkeit zu scheitern.
Da ein Normalbürger kaum (ohne weiter Kosten) die Möglichkeit hat, eine Anwaltsrechnung zu prüfen, wäre ich mir bei Betrug nicht so sicher Denn ich glaube schon, dass im Zweifelssfalle eher zu ungunsten des Mandanten abgerechnet wird.
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