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joelmiguel noch neu hier
Anmeldungsdatum: 15.01.2007 Beiträge: 4
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Verfasst am: 03.07.07, 23:41 Titel: Wie? Wann am besten kündigen??? |
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Hallo zusammen,
wende mich ganz verzweifelt an euch.
Stehe seit dem 15.02.06 in einem Arbeitsverhältnis (nicht tarifgebunden), das 1. Jahr befristet, danach unbefristet. Mir liegt allerdings nur der befristete Arbeitsvertrag vor.....zu mehr ist die Geschäftsleitung nicht gekommen.
Vor ca. 2 Wochen ist mir eine lukrative Stelle angeboten und heute ist es nun konkreter geworden. Nach Einigung einzelner Details könnte ich ab dem 01.09. anfangen.
Mein Urlaubsplan sieht wie folgt aus: 06.08. - 22.08.
Wie soll ich am besten kündigen? Der Arbeitgeber hat mit dem am 01.07. gezahlten Lohn auch 50% Urlaubsgeld gezahlt. Müsste ich das zurückzahlen?
Für Antworten wäre ich dankbar |
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Biber FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 04.07.07, 05:18 Titel: Re: Wie? Wann am besten kündigen??? |
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joelmiguel hat folgendes geschrieben:: | Wie soll ich am besten kündigen? | Schriftlich, anders gilt nicht.
joelmiguel hat folgendes geschrieben:: | Müsste ich das zurückzahlen? | M.E. nicht - aber vielleicht steht dazu was im Arbeitsvertrag. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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joelmiguel noch neu hier
Anmeldungsdatum: 15.01.2007 Beiträge: 4
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Verfasst am: 04.07.07, 07:23 Titel: |
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es ist mir schon klar, das die Kündigung schriftlich erfolgen muß.
vielleicht kann der Arbeitgeber mir auch den Urlaub streichen wenn ich am 30.07. meine Kündigung zum 31.08. einreiche!???? |
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matthias. FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.06.2005 Beiträge: 12402
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Verfasst am: 04.07.07, 09:47 Titel: |
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Evtl. kann der AG den Urlaub streichen wg. dringenden betrieblichen Gründen, das könnte man dann evtl. gerichtlich prüfen lassen wenn man sich nicht einigt. Wenn du da schon ein Reise gebucht hast, müsst er auf alle Fälle die Stornokosten tragen wenn er den Urlaub zurück nimmt.
MFG
Matthas |
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LeoLo FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 24.01.2005 Beiträge: 985
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Verfasst am: 04.07.07, 12:17 Titel: |
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matthias. hat folgendes geschrieben:: | Evtl. kann der AG den Urlaub streichen wg. dringenden betrieblichen Gründen, |
Nein. Bzw, nenne mir einen Grund, der dafür ausreichend wäre
Gruß,
LeoLo |
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dr-oetker FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.03.2007 Beiträge: 334 Wohnort: Randersacker bei Würzburg
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Verfasst am: 04.07.07, 16:00 Titel: |
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LeoLo hat folgendes geschrieben:: | nenne mir einen Grund, der dafür ausreichend wäre |
z.B. notwendige Einarbeitung eines neuen Mitarbeiters durch den Kündigenden, Projektübergaben usw.
Könnte ich mir vorstellen. _________________ Korrigiert mich einfach, wenn ich falsch liege  |
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LeoLo FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 24.01.2005 Beiträge: 985
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Verfasst am: 05.07.07, 05:47 Titel: |
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Hallo
dr-oetker hat folgendes geschrieben:: | LeoLo hat folgendes geschrieben:: | nenne mir einen Grund, der dafür ausreichend wäre |
z.B. notwendige Einarbeitung eines neuen Mitarbeiters durch den Kündigenden, Projektübergaben usw.
Könnte ich mir vorstellen. |
Für die Rücknahme einer Urlaubserteilung nicht ausreichend. Für die Ablehnung eines Urlaubsverlangens schon. Hier muß man trennen. Eigentlich kann man sagen: bereits erteilter Urlaub kann nicht zurückgenommen werden. Wirksame Ausnahmen sind - den gesetzlichen Mindesturlaub betreffend - eher theoretischer Natur und dürften von der Wahrscheinlichkeit her noch nicht einmal im Promillebereich liegen. Bzgl des Anspruchs, der den gesetzlichen Mindesturlaub übersteigt, müßte für eine wirksame Rücknahme wenigstens eine vertragliche Vereinbarung getroffen sein, dann könnte es eher möglich sein.
Gruß,
LeoLo |
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matthias. FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.06.2005 Beiträge: 12402
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Verfasst am: 05.07.07, 09:48 Titel: |
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Das ist ja letztlich Theorie: Die Praxis ist, das AG streicht den Urlaub, wenn man dann einfach in Urlaub fährt, fehlt man unentschuldigt, der AG schickt ne Abmahnung und kündigt wenn man nicht erscheint fristlos. Man muss wenn der AG den Urlaub streicht dagegen vor Gericht vorgehen und sich den Urlaub wie ich schrieb dann vom Gericht genehmigen lassen, egal ob man noch so sehr im Recht ist.
Mfg
Matthias |
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LeoLo FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 24.01.2005 Beiträge: 985
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Verfasst am: 05.07.07, 12:04 Titel: |
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matthias. hat folgendes geschrieben:: | Das ist ja letztlich Theorie: Die Praxis ist, das AG streicht den Urlaub, wenn man dann einfach in Urlaub fährt, fehlt man unentschuldigt, der AG schickt ne Abmahnung und kündigt wenn man nicht erscheint fristlos. Man muss wenn der AG den Urlaub streicht dagegen vor Gericht vorgehen und sich den Urlaub wie ich schrieb dann vom Gericht genehmigen lassen, egal ob man noch so sehr im Recht ist.
Mfg
Matthias |
Korrekt.
Gruß,
LeoLo |
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