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Herr A hat eine Homepage aus dem Fetisch Bereich. Es ist sein Hobby / Fetisch sich in Chaträumen
mit devoten Männern zu unterhalten. Von diesen Chats berichtet er u.a. auf seiner Homepage.
Diese Männer schenken ihm öfters Geschenke in Form von Online-Geschenkgutscheinen als Dank
für Erniedrigung / Beschimpfung in den Chats.
Herr A kommt dabei auf eine Gesamtsumme von ca. 300,-- € in Form von mehreren Gutscheinen, allerdings unregelmäßig, d.h. mal mehr mal weniger.
Herr A bietet auf seiner Webseite keinerlei Dienstleistungen an und macht dies auch nur zum Spass und um seine Dominanz ausleben zu können. Er stellt aber auch in den Vordergrund, das für die netten Unterhaltungen das eine oder andere Geschenk / Gutschein erwartet wird.
Nun die Frage, muss Herr A den Wert der Gutscheine in irgendeiner Form versteuern ?
Hallo !
Da bisher keiner geantwortet hat, will ich mich mal daran versuchen!
Zitat:
Diese Männer schenken ihm öfters Geschenke in Form von Online-Geschenkgutscheinen als Dank
für Erniedrigung / Beschimpfung in den Chats.
Ich kenn da den ein oder anderen User, bei dem gibts das gratis ...!!!!
Zitat:
Herr A kommt dabei auf eine Gesamtsumme von ca. 300,-- € in Form von mehreren Gutscheinen,
Im Monat ?
Zitat:
Herr A bietet auf seiner Webseite keinerlei Dienstleistungen an und macht dies auch nur zum Spass und um seine Dominanz ausleben zu können. Er stellt aber auch in den Vordergrund, das für die netten Unterhaltungen das eine oder andere Geschenk / Gutschein erwartet wird.
Warum soll dies keine Dienstleistung sein ?
Weil es Herrn A Spass macht ? Mir macht mein Job auch Spass und ich muss meine Einnahmen leider auch versteuern!
Oder weil kein Geld, sondern nur geldwerter Vorteil fließt ?
Ist genauso zu versteuern!
Zitat:
Nun die Frage, muss Herr A den Wert der Gutscheine in irgendeiner Form versteuern ?
M.E. auf jeden Fall steuerpflichtig !
Über die Kategorie bin ich mir allerdings etwas unsicher !
Evtl. "gewerblich"- , im Notfall "sonstige Einkünfte"...
Wie ist die Meinung wenn es keine Homepage geben würde, also alles nur in Chats abläuft ?
Ist m.E. irrelevant !
Beispiel:
Schuhputzer A läuft durch die Stadt und sagt:
"Ich putz dir die Schuhe, aber ich erwarte dafür ein Entgelt, die Höhe des Entgelts bestimmst du !"
Wäre genauso stpfl. wie wenn der A noch zusätzlich Werbung im Internet machen würde. Oder würden Sie das etwa dann als Geschenk ansehen !?
Ob jetzt Ihr Fetisch-A die Leute "direkt" im Chat auffordert Ihm Geschenke für seine Fetisch-Dienste zu geben,
oder Sie zusätzlich noch auf einer Homepage wirbt ist uninteressant!
wie stelt sich Deiner Meinung nach die Situation dar, wenn keine Dienstleistung dahinter steht, also sagen wir Herr - A bekommt einfach von irgendwelchen Leuten Geschenke in Form von Geschenkgutscheinen, warum auch immer, jedenfalls nicht aufgrund einer Dienstleistung.
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 11.07.07, 14:50 Titel:
Also ich habe ein BFH-Urteil gefunden, (allerdings bzgl. Umsatzsteuer), wo vermerkt wird, daß auch wenn eine Gegenleistung freiwillig erbracht wird, ein Leistungsaustausch vorliegen kann (vgl. BFH-Urteil vom 17. 2. 1972 — BStBl II S. 405). Leistung und Gegenleistung brauchen sich nicht gleichwertig gegenüberzustehen (vgl. BFH-Urteil vom 22. 6. 1989 — BStBl II S. 913). _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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